Muss für Grundsicherung ein eigenes Konto sein, wenn Vollmacht über fremdes Konto (Vater) besteht?
Muss ich bei Inanspruchnahme der Grundsicherung ein eigenes Konto haben? Es besteht eine Vollmacht über ein Konto eines Familienmitgliedes 1. Ranges (Vater).
1 Antwort
Es muss kein eigenes Konto bestehen, kann auch über eine andere Person erfolgen in diesem Fall der Vater. Viele sind in der SCHUFA eingetragen und haben keine Chance bei den Banken ein eigenes Konto zu eröffnen. Sie nehmen die Hilfe Dritter in Anspruch, geht ohne Probleme