Moped gekauft von Privat. Habe ich Rückgaberecht?
Hallo an alle,
Ich bräuchte etwas Unterstützung.
Und zwar habe ich mir ein gebrauchtes Moped über E-Bay Kleinanzeigen gekauft und bin ca. 400km eine Strecke gefahren um es abzuholen. Im Angebot war von einer Laufleistung von 33km die Rede und der einzige Mangel ein nicht funktionierender E-Starter aufgrund von schwacher Batterieleistung.
Habe es vor Ort besichtigt und kurz Probe gefahren. Ich als absoluter Motorradlaie hatte noch einen Freund mit um etwas zu schauen. Natürlich war es gebraucht und im Bereich des Motors und Unterbodens etwas verschmutzt. Der Verkäufer offenbarte mir vor Ort einen teilweise abgebrochenen rechten Bremshebel aber erwähnte keinen Unfallschaden.
Nach ca. 70km die ich gefahren bin stellten sich folgende Mängel heraus, welche weder vorher schriftlich, noch bei Abholung mündlich erwähnt wurden.
Der Kickstarter wurde notdürftig / unsachgemäß geschweißt, wodurch ich bei Brechen der Schweißnaht Verletzungen, sowie Schäden an Schuhen und Hose erlitten habe.
Die Aufhängung des Endschalldämpfers am Rahmen wurde nachträglich unsachgemäß angeschweißt, was dazu führte, dass die Schweißnaht gebrochen ist und der Endschalldämpfer lose und undicht ist.
Die Steuereinheit (CDI) war offensichtlich nicht sachgemäß befestigt, so dass diese während der Fahrt aus der Halterung rutschte und dabei ein Kabel vom Stecker abriss. Dieses musste notdürftig repariert werden, da sonst keinerlei Fahreigenschaft des Mopeds gegeben war und dieser Defekt sich im Bereich einer Landstraße außerhalb von Ortschaften ereignete.
Der Motor verliert Öl aus mir unerklärlichen Gründen.
Während der Fahrt machte der Motor sehr ungewöhnliche Geräusche und stellte den Betrieb ein. Ich vermute in diesem Zusammenhang einen Motorschaden.
Ein Ölwechsel bei 100km Laufleistung, wie es vom Verkäufer vorgegeben wurde, habe ich selbstverständlich gemacht.
Ich bin das Moped ca. 280km gesamt gefahren, habe es ordnungsgemäß gefahren/eingefahren, da angeblich nur 33km Laufleistung und den Ölwechsel wie vom Verkäufer vorgegeben gemacht.
Eine Gewährleistung/Garantie wurde im Kaufvertrag ausgeschlossen. Jedoch handelt es sich um versteckte Mängel, eventuell Arglist? Ein Schreiben mit einer Aufforderung zur Nacherfüllung / Nachbesserung hat der Verkäufer erhalten, lehnt diese jedoch ab.
Gibt es da eine realistische Chance, wenn der Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag ablehnt oder würde ich Geld beim Anwalt verbrennen?
1 Antwort
Servus, soweit ich weiss hast Du auch bei Privatkauf ein Rücktrittsrecht ungeachtet dessen was auf dem Kaufvertrag steht, dies gilt aber nur ...ich glaub 6 Monate. Wichtig dabei ist nur, dass Du beweisen musst dass dieser Mängel bereits vor dem Kauf schon vorhanden war. In diesem Fall (Schweißnaht) dürfte das als Beweis reichen.
Vielen Dank, an sich sind es ja viele Mängel aber dieser ist definitiv nachweisbar und auch einen Zeuge habe ich dafür. Danke für die Antwort.