möglichen baldigen Motorradkauf bei Antrag für Berufsunfähigkeitsversicherung angeben?
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei meine finanzielle Vorsorge mal auf gesunde Beine zu stellen. Wenn danach noch etwas Geld übrig bleibt und sich ein gutes Angebot ergibt könnte ich mir sehr gut vorstellen auch noch ein Motorrad zu kaufen. Ob und wann ich ein Motorrad kaufen würde ist also noch sehr unsicher. Könnte in 1 Monat, 1 Jahr oder nie sein.
Sicher ist also schonmal, dass ich mir eine Berufsunfähigkeitsversicherung zulegen möchte. Dort muss aber auch angeben ob ich Motorrad fahre. Derzeit könnte ich die Frage wahrheitsgemäß mit nein beantworten.
Nur wie sieht es aus wenn ich jetzt 1 Monat danach doch ein Motorrad kaufe und auch auf mich anmelde? Könnte ich da im Leistungsfall Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, weil ich verschwiegen habe, dass ich eine Anschaffung plane? Im Fragebogen der Versicherung lautet die Frage ob ich ein erhöhtes Risiko in meiner Freizeit habe z.B. "...., Motorrad fahren, ..." Also keine direkte Frage zur Zukunft.
Oder würde mich der Versicherer evtl. in ewige Gerichtsverhandlungen zerren und mir vorwerfen ich hätte die BUV nur abgeschlossen weil ich Motorrad fahren wollte o.ä.?
Einerseits will ich nicht jährlich >20€ Mehrbeitrag zahlen wenn ich nicht mal weiß ob ich jemals ein Motorrad besitze, andererseits wären mir die 20€ aber auch nicht den Verlust der BUV wert.
Was tun?
2 Antworten
Die Anschaffung eines Motorrades ist eine Gefahrenerhöhung für die Versicherung. Sobald bei ihr die Mitteilung eingegangen ist, wird sie ggf. deine Prämie erhöhen. Natürlich hast du dann auch ein Kündigungsrecht, wenn dir die Angelegenheit doch zu teuer wird.
Deswegen sollte man vorher schauen, bei welcher Versicherung man sich BU versichert, sofern man doch mal später beabsichtigt, Motorrad zu fahren.^^
Zum Zeitpunkt des Antrags ist die Antwort offensichtlich NEIN. Das kannst Du wahrheitsgemäß so schreiben.
Zum einem späteren Zeitpunkt ist die Mitteilung an die Versicherung erforderlich, wenn in den Versicherungsbedingungen darauf hingewiesen wird, daß Änderungen an den Risiko-/Gesundheitsfragen der Versicherung mitzuteilen sind, und in eben diesen Fragen die Motoradnutzung abgefragt wurde.