Mit 14/15 Fahrrad geklaut - Vorladung bei Polizei, was tun?
Ich (14) und ein Freund (15) haben 2 Fahrräder geklaut. Jetzt hat der Besitzer uns angezeigt und mein Freund hat eine Vorladung bei der Polizei. Ich vermute, dass die Polizei nichts vor mir weiß. Soll mein Freund sagen, dass er es alleine geklaut hat. Ist das eine Falschaussage? Weil die Strafe wird ja für ihn gleich aussehen, egal ob es noch einen zweiten Täter gab oder nicht. Wie wird unsere Strafe aussehen? Wir hatten noch keine Probleme mit der Polizei. Wird die Strafe milder sein, wenn wir oder sagen, dass das Fahrrad nicht angeschlossen war?
3 Antworten
Dein Freund ist als Beschuldigter erst mal nicht verpflichtet (wahrheitsgemäß) auszusagen. Er kann auch ohne Bedenken wahrheitswidrig angeben, alleine gehandelt zu haben. Nur einen anderen fälschlicherweise der Beteiligung bezichtigen darf er nicht.
Wird die Strafe milder sein, wenn wir oder sagen, dass das Fahrrad nicht angeschlossen war?
Andersherum: Wenn das Fahrrad angeschlossen war, wird die Strafe höher, weil das dann nämlich die Voraussetzungen des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllen würde (Besonders schwerer Fall des Diebstahls).
Soll mein Freund sagen, dass er es alleine geklaut hat. Ist das eine Falschaussage?
eine Falschaussage ist das schon, aber als Beschuldigter darfst du lügen
aber das macht die Sache nicht besser
Und die Polizei wird schon noch erfahren das du dabei warst, denn die sind ja nicht blöd.
Ist das eine Falschaussage?
Nun es ist eine Aussage und sie ist falsch, denn er hat es ja nicht alleine geklaut, folglich…
Wird die Strafe milder sein, wenn wir oder sagen, dass das Fahrrad nicht angeschlossen war?
Nein, wieso sollte sie?