Minijob kurz vor Kurzarbeit angenommen, wird das angerechnet?
Hallo zusammen,
Ich hab ab dem 1.3. einen Minijob angenommen und heut erfahren, dass wir bei meiner Haupttätigkeit ab nächsten Montag in Kurzarbeit sind.
Wird mir der Minijob aufs Kurzarbeitergeld abgerechnet?
1 Antwort
Minijobs, die vor der Kurzarbeit aufgenommen wurden, werden nicht hinzugerechnet. Welche, die danach aufgenommen wurden, ja. Das Kurzarbeitergeld kann dann geringer ausfallen. Da das aber jetzt im gleichen Monat ist, würde ich mir das von der Arbeitsagentur bestätigen lassen.
Bezieher von Kurzarbeitergeld sollten prüfen, ob sie durch das verringerte Einkommen Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschläge haben und die entsprechenden Anträge bei den Kommunen oder der Familienkasse stellen.