Meine Ex-Frau bekommt seit Jahren Pflegegeld für unsere Tochter, ich bin EU-Rentner und hätte gerne anteilig mehr Rente, sie ist zu 20 % bei uns, geht das?

2 Antworten

Wenn Du davon ausgehst, dass das Pflegegeld auf die Unterhaltszahlung angerechnet wird, dann muss ich Dich leider enttäuschen.

Die Zahlung von Pflegegeld beeinflusst die Höhe des Kindesunterhalts nicht. Das Pflegegeld dient zur Deckung der durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden zusätzlichen Aufwendungen, während der Kindesunterhalt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung deckt.

Auch die Rentenanwartschaften, die Deiner Ex bei der Scheidung zuerkannt wurden, bleiben so wie sie sind.


Naturfreund 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 16:11

Wenn ich doch aber zu 20 % meine Tochter mit betreut habe, also ich sie regelmäßig Samstag früh abgeholt habe und Sonntag Abends wieder zurück gebracht habe und auch Urlaube mit ihr verbracht habe, kann man da nicht anteilig dafür was bekommen? Meine EU-Rente ist so wenig, da würde jeder Euro guttun.

Primus  12.11.2015, 16:24
@Naturfreund

Es ist doch Deine Tochter und das Treffen  gehört zur normalen Umgangsregelung. Warum sollte dafür etwas gezahlt werden? Deine Ex hat zu 80 % Freude und Arbeit mit der Tochter und ihr soll Geld abgezogen werden?

Wenn Deine Rente so gering ist, besteht die Möglichkeit auf Grundsicherung. Hast Du daran schon einmal  gedacht?

Außerdem muss nach Einkommensveränderung der Unterhalt neu berechnet werden.


Hallo,

die Tochter hat Anspruch auf das Pflegegeld. Wenn sie minderjährig ist oder unter Betreuung steht, bestimmt der oder bestimmen die gesetzlichen Vertreter, was mit dem Pflegegeld passiert.

Eine Aufteilung des Pflegeldes 80%/20% oder ähnlich erscheint sinnvoll und nachvollziehbar. Rechtlich entscheiden aber die o.g. Personen.

Gruß

RHW