Mein Vater will per Anwalt das geschenkte Geld zurück

2 Antworten

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Ich würde voerst mal nichts tun und abwarten. Rechtlich weiss ich es aber nicht, ob eine Schenkung rückwirkend rückgängig gemacht werden darf. Ich meine das geht nur, wenn derjenige der das Geld geschenkt hat in Geldnot kommt, dann kann er Schenkungen der letzten 10 Jahre rückgängig machen. Das liegt aber nicht vor. Ich würde mich zumindest man bei einem Anwalt beraten lassen. Hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung. Ich kann leider nicht verstehen, wie Dein Vater auf seine junge Frau so hereinfallen kann. Entweder ist er Strohdumm oder stolz eine viel jüngere Frau zu haben, egal wie auch immer sie ist. Unmögliche Verhältnisse. Mein Beileid!

Also 1) was genau hat dein Vater unterschrieben? Stande da,das Er die Sparbuch für Dich verschenkt? Wen es der Fall ist,dan brauchst du die keine sorgen machen,weill verschenkt ist verloren! Und jede Gericht werd dir Recht geben! Meine meinung,dein Vater ist emotional sehr schnell Angreifbar,was es die Jungere Partnerin Betrifft,aber es geht Gesetzlich NICHT,verschenken und nach 1 Jahr es wieder zurück zuverlangen!! ich würde dir aber troztdem ein Anwalt in Anschpruch nehmen Entpfählen,um deine chancen noch zuvergrößen,, und jede Anwalt werd dein Fall mit offenen Handen annehmen,da es um 100 % zu Ihren Erfolg aussgehen werd!!
LG und Viell Erfolg !!


bibloto 
Beitragsersteller
 10.03.2012, 14:29

Also, mein Vater hat unterschrieben am 10.12.2010:

Hiermit übergebe ich, bzw. schenke ich meiner Tochter...........,, geb......, die beiden Sparbücher im Wert von...........Euro als Dank für meine Pflege und liebevolle Betreuung. Ich bin nicht in der Lage, den Text persönlich zu schreiben, da ich heute abend noch operiert werde. Die Gallenblase muss entfernt werden.

Dieses hat er mir zweimal unterschrieben, je auf Blatt 1 und auf Blatt 2.

Glaubste123  10.03.2012, 19:47
@bibloto

Also das ist ein Rechtkräftigeraussage!!! Dammit brauchst du Dir keine sorgen machen!!! Außer, die Ärzte Bestätigen, das dein Vater nicht in der Phsyhich stabile lage,gewessen ist,was wieder zu ein Wiederspruch enden werd,wenn man die Lage des Lebens Betrachtet,wie dein Vater gelebt hat,und die ganzen Veränderungen seit dem die neue Lebensgehrtin dazu gekommen ist! Nach meine Efahrung du liegst in Recht des Gesetzes! Viell Glück !"