Mein Vater will per Anwalt das geschenkte Geld zurück
Ich war Betreuerin meines Vaters. Er war und ist geistig fit. Er kam ins Pflegeheim, da seine 22 Jahre jüngere Frau ihn dahin abgeschoben hatte. Sie hatte seit ihrer Hochzeit vor 10 Jahren nachweisbar ca. 100.000 Euro auf ihr Konto geschafft. Zweimal hatte mein Vater einen Anwalt eingeschaltet, da er bemerkte, dass sie ihm Geld entwendet hatte und auf ihr eigenes Konto wohl tat. . Es ging jedesmal um ca. 25.000 Euro. Aber mein Vater zog dann die Klage zurück. Ich habe die beiden Klageschreiben in Händen. Außerdem hatte mein Vater direkt nach der Hochzeit seine Eigentumswohnung verkauft und auf beider Namen eine neue Wohnung gekauft. Sie brachte es fertig, dass mein Vater sich von uns Kindern und den Enkeln trennte. Keiner durfte ihn sehen. Er rief mich ab und zu heimlich an. Mein Vater wollte vom Pflegeheim zur Bank, um Geld auf dem laufenden vor seiner Frau sicherzustellen. Dort sah man ihn seit Kontoeröffnung vor 10 Jahren das erste Mal. Jeder kannte nur die Ehefrau, die bis zu ihrer Hochzeit mit meinem Vater von dem Sozialamt lebte. Er stellte eine hohe Summe vom laufenden Konto, an das seine Ehefrau ebenfalls kam, auf seinem Sparbuch sicher. Mein Vater wollte sich vor eineinhalb Jahren sogar vom Pflegeheim aus scheiden lassen. Im Heim musste mein Vater plötzlich operiert werden. Aus Angst, es könnte ihm etwas passieren, und die Frau bekäme das Geld, schenkte er mir eine sein Sparbuch. Da ich Angst hatte, es könnte später verkehrt ausgelegt werden, ließ ich mir ein Schreiben zweimal von ihm unterschreiben. Ich durfte das Geld abheben. Dann gelang es der Ehefrau, meinen Vater wieder für sich zu gewinnen und nahm ihn nach Hause. Men Vater entzog mir die Betreuung und führte kein Kontakt mehr zu mir, da sie es ihm wieder verbot. Jetzt nach eineinhalb Jahren verlangt er mit dem Anwalt wieder das geschenkte Geld zurück. Er schrieb mir gestern:
- Ich weise darauf hin, dass eine Schenkung, wie von Ihnen behauptet, wirksam nicht zustande gekommen ist. Sie waren insoweit nicht berechtigt, Kontoguthaben oder Sparguthaben meines Mandanten abzuheben und auf Ihre Konten zu übertragen.
Was soll ich jetzt tun? Soll ich mir einen Anwalt nehmen, da er mir eine Frist gesetzt hat? Ich habe mit dem Geld alle Schulden mittlerweile bezahlt. Bibloto
2 Antworten
Ich würde voerst mal nichts tun und abwarten. Rechtlich weiss ich es aber nicht, ob eine Schenkung rückwirkend rückgängig gemacht werden darf. Ich meine das geht nur, wenn derjenige der das Geld geschenkt hat in Geldnot kommt, dann kann er Schenkungen der letzten 10 Jahre rückgängig machen. Das liegt aber nicht vor. Ich würde mich zumindest man bei einem Anwalt beraten lassen. Hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung. Ich kann leider nicht verstehen, wie Dein Vater auf seine junge Frau so hereinfallen kann. Entweder ist er Strohdumm oder stolz eine viel jüngere Frau zu haben, egal wie auch immer sie ist. Unmögliche Verhältnisse. Mein Beileid!
Also 1) was genau hat dein Vater unterschrieben? Stande da,das Er die Sparbuch für Dich verschenkt?
Wen es der Fall ist,dan brauchst du die keine sorgen machen,weill verschenkt ist verloren! Und jede Gericht werd dir Recht geben! Meine meinung,dein Vater ist emotional sehr schnell Angreifbar,was es die Jungere Partnerin Betrifft,aber es geht Gesetzlich NICHT,verschenken und nach 1 Jahr es wieder zurück zuverlangen!! ich würde dir aber troztdem ein Anwalt in Anschpruch nehmen Entpfählen,um deine chancen noch zuvergrößen,, und jede Anwalt werd dein Fall mit offenen Handen annehmen,da es um 100 % zu Ihren Erfolg aussgehen werd!!
LG und Viell Erfolg !!
Also das ist ein Rechtkräftigeraussage!!! Dammit brauchst du Dir keine sorgen machen!!! Außer, die Ärzte Bestätigen, das dein Vater nicht in der Phsyhich stabile lage,gewessen ist,was wieder zu ein Wiederspruch enden werd,wenn man die Lage des Lebens Betrachtet,wie dein Vater gelebt hat,und die ganzen Veränderungen seit dem die neue Lebensgehrtin dazu gekommen ist! Nach meine Efahrung du liegst in Recht des Gesetzes! Viell Glück !"
Also, mein Vater hat unterschrieben am 10.12.2010:
Hiermit übergebe ich, bzw. schenke ich meiner Tochter...........,, geb......, die beiden Sparbücher im Wert von...........Euro als Dank für meine Pflege und liebevolle Betreuung. Ich bin nicht in der Lage, den Text persönlich zu schreiben, da ich heute abend noch operiert werde. Die Gallenblase muss entfernt werden.
Dieses hat er mir zweimal unterschrieben, je auf Blatt 1 und auf Blatt 2.