Mein Ital. Arbeitgeber hat im Jahren 2015 meine ital. einmalige Betriebsrente (TFR) in Italien versteuern lassen, obwohl ich seit 01.11.2014 meine Steuererk?
Im Jahren 2015 habe ich meine ital. Betriebsrente in einem einmaligen Betrag nach Deutschland ausgezahlt bekommen. Der Betrag wurde in Italien versteuert, obwohl ich nur in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bin. Um meine Auszahlung der Betriebsrente beim deutschen Finanzamt zu melden und um die doppelte Versteurung zu vermeiden, habe in Italien zuerst die Rückerstattung der ital. Steuer beantragt. Der Antrag läuft noch. Frage: Wie und wann kann ich diese ausländische Auszahlung beim deutschen Finanzamt erklären? Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen. P.s.: wohne und arbeite in Deutschland seit 1980 ununterbrochen.
1 Antwort
Nach Artikel 18 des DBA sind Ruhegehälter im Kassenstaat zu versteuern, hier also in Italien. Wenn nicht eine Ausnahmeregelng greift, die du uns verschwiegen hast, wird dein Antrag alos noch sehr lange laufen.
Nach Artikel 24 (3) DBA, § 32b EStG-DE unterliegt die Rente in Deutschland dem Progressionsvorbehalt, natürlich nach deutschem Recht zu berechnen - und einzutragen in Anlage AUS.