Mastercard Besitzer ausfindig machen
Wie kann ich einen Mastercard Besitzer ausfindig machen? Bin in der Gastronomie tätig und der Gast hat mit Karte gezahlt. die wurde leider nicht akzeptiert, was ich übersehen haben. Habe den Beleg aber der Gast ist weg. Nun würde ich mir das Geld für den Verzehr an diesem Abend gerne noch nachträglich reinholen, weiss aber nicht wie. Hat hier jemand eine Iddee? Versuche auch bei der Mastercard Hotline anzurufen, komme aber nicht durch. wäre schön, wenn ich einen brauchbaren Tip bekommen würde. Danke
2 Antworten
Das Problem ist hier der Datenschutz.
Die ausgebende Bank wird mit der Begründung keine Daten rausgeben, denn da könnte ja jeder kommen und sagen, hier die Sache wurde abgelehnt, ich will den Kartenbesitzer ermitteln.
Die Kartengesellschaft hat mit der Onlineablehnung ihr Pflicht getan. An das Geld ist m. E. nur über einen Anwalt, respektive über den Weg zur Polizei zu bekommen.
Weil der Kellner nicht geprüft hat, ob die Transaktion stattgefunden hat, soll daraus ein Anfangsverdacht der Zechprellerei sich ableiten? Ich habe es oftmals erlebt, dass solche Lesegreäte nicht gleich beim ersten Mal eine Transaktion problemlos durchführen.
Muß der Kellner wissen, woran es lag? Das Ding heißt Anfangsverdacht weil er eben nur anfangs besteht. Wenn der Beschuldigte die Sache schlüssig erklären und damit den Betrugsvorwurf ausräumen kann, ist der Anfangsverdacht vom Tisch. Man hat aber Namen und Anschrift des Kunden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wo eine gefundeneKreditkarte abgeben werden kann, aber am einfachsten ist es die Karte bei dem jeweiligen Bankinstitut (sofern es darauf vermerkt ist) abzugeben. Die Bank kann den Besitzer schnell und einfach anhand der Kartennummer ausfindig machen. .
Ist es allerdings nicht möglich die Kreditkarte bei dem Bankinstitut abzugeben, da es beispielsweise von einer Online-Bank ausgestellt wurde oder sich um eine American Express/Diners Club Kreditkarte handelt (diese werden direkt von der Dachmarkengesellschaft ausgegeben und nicht von Banken) besteht natürlich auch noch die Möglichkeit das Fundstück bei der Polizei abzugeben.
Damit schlägst Du dann gleich 2 Fliegen mit einer Klappe, denn eventuell war der " Gast " ja ein Zechpreller.
Nachtrag. Du hast die Karte zwar nicht gefunden, aber mit der Kartennummer kannst Du den gleichen Weg gehen, wie oben beschrieben.
Wirklich der Ansicht, dass die Bank Auskunft gibt? Ich denke da ist der Datenschutz vor.
Naja, ist auch nur eine der Möglichkeiten. Die Polizei hilft bestimmt weiter.
Genau! Zumindest der Anfangsverdacht eines (Zech-) Betrugs ist gegeben und das sollte den Behörden zu Ermittlungen Anlaß geben. Dann erfährt der Geschädigte auf diesem Wege Namen und Anschrift des Kunden.