Landwirtschaftlicher Erwerb abmelden?
Hallo, mein Vater hat einen landwirtschaftlichen Erwerb nebenher. Wenn er da austritt, müsste er an das Finanzamt anscheinend einen 6-Stelligen Betrag zahlen.
Kann das sein?
Erlischt der landwirtschaftliche Erwerb im Todesfall oder wird er auf die Hinterbliebenen übertragen?
Wie läuft es ab, wenn mein Vater mir zum Beispiel einen Bauplatz überschreibt? Kommen da extra Kosten zwecks des landwirtschaftlichen Erwerbs dazu?
Kenne mich da leider nicht aus und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
2 Antworten
Ja, ich kann weiterhelfen, aber nur mit dem Tip dringen zu einer landwirtschaftlichen Buchstelle zu gehen, außer es meldet sich hier ein Kollege, der sich in dem speziellen Bereich auskennt.
Man kann auch keine "in etwa" Auskunft geben, weil es notwendig ist den ganzen Fall zu kennen.
Die Entnahme, oder der Verkauf eines Bauplatzes aus dem Landwirtsch. Betriebsvermögen, löst auf jeden Fall Steuer aus.
Es sollte also dringend überlegt werden (und das kann nur ein LuF Profi machen, der alle Unterlagen über den Hof und den Steuerstatus hat) ob die Betriebsaufgabe beim Vater, oder das Vererben auf die Kinder und die lösen auf, das günstigste Modell ist.
Tut mir Leid, mehr kann ich dazu nicht sagen.
ein Landwirtschaftlicher Erwerb erlischt dann, wenn eine Betriebsaufgabe erklärt wird. und NUR dann.
der Bauplatz wäre eine Entnahme eines landwirtschaftlichen Grundstückes aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen. Somit: Gewinn zu versteuern ...
Rat:
entweder zum Bauernverband oder zu einem Steuerberater, der "landwirtschaftliche Buchstelle" vorweisen kann
sehr viele Steuerberater geben mangels Wissen zu Landwirtschaften keine Auskünfte