Falsches Geburtsdatum bei Gewinnspielen?
Hallo Leute, ich bin 12 Jahre alt und hab vor paar Wochen in einer sephora Gewinnspiel teilgenommen. Aber nachdem ich meine Informationen eingegeben habe und zugeschickt hatte ich ein schlechtes Gefühl dabei darum hab ich probiert alles zu löschen und dachte mir nichts dabei. Heute ruf die Frau mich an und meinte ich hab den Gewinnspiel gewonnen 300€ Gutschein erstmal war ich fröhlich aber danach hat sie etwas mit finanzieren und monatlich/jährlich bezahlen obwohl auf die Website stand nichts über bezahlen , finanzieren und so. Ich hab ihr gesagt ich will nichts bezahlen und sie kann den Gutschein jemand anderes geben aber sie meinte trotzdem muss ich annehmen weil die deutsche politik oder so das so sagt (sie könnte nicht richtig deutsch sprechen) Aufjedenfall weil ich so dumm bin hab ich mein Geburtsdatum 26.12.2000 eingegeben aber auf die Website stand nicht an 18 soweit ich mich erinnere , meine Frage ist könne ich dafür bestraft werden oder meine Eltern? Ich hab das gegoogelt und rauskam war das meine Eltern für mich gehaftet werden können , jetzt hab ich richtig schiss.
4 Antworten
Bestraft werden wirst Du nicht.
Aber den Gutschein bekommen wirst Du auch nicht.
Nach den Bedingungen von Sephora mußt Du nämlich zuvor Deine persönlichen Daten nebst Alter auch noch einmal schriftlich bestätigen.
Dann kommt heraus, dass Du nur 12 Jahre alt bist und dann gibt es keinen Gutschein.
Im Übrigen können Unternehmen das Alter von Kunden über die Schufa feststellen. Auffliegen wird eine Falschangabe auf jeden Fall.
Das sind Abzocker, die über das Gewinnspiel Verträge schließen wollen.
Das nächste mal, wenn die anrufen, sagst Du "Nein Danke" UND legst auf!!!
Mit solchen Idioten sabbelt man am Telefon nicht rum!
sie könnte nicht richtig deutsch sprechen
Da haben sich ja 2 getroffen.
weil ich so dumm bin hab ich mein Geburtsdatum 26.12.2000 eingegeben , meine Frage ist könne ich dafür bestraft werden oder meine Eltern?
Da passiert nichts weiter - und irgendwelche Verträge mit Kosten in der Zukunft kannst Du, als lediglich beschränkt geschäftsfähiges Kind sowieso nicht rechtswirksam abschließen.
Beim nächsten Anruf - einfach auflegen.