Kredit im Trennungsjahr aufgestockt, Auf Betreuungsunterhalt anrechnen?
Guten Tag, mein Mann hat sich von mir getrennt während mir für unser gemeinsames Kind noch Betreuungsunterhalt von ihm zusteht. Nun habe ich erfahren, dass er seinen vor der Ehe abgeschlossenen Kreditvertrag kurz nach der Trennung um fast 25.000€ aufgestockt hat. Er hat wohl seinen Dispo ausgeglichen und andere Schulden in diesem Vertrag zusammen gefasst aber auch neues Geld aufgenommen. In den letzten Monaten ist mir ohnehin schon sein extrem kostspieliges Leben aufgefallen, und jetzt weiß ich woher er das Geld dafür hat... Meine Frage ist nun, kann er den Kredit in voller Höhe auf den Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt anrechnen? Kann er gezwungen werden seine monatliche Rate (800€) zu senken? Ich bin mir ziemlich sicher, dass er vorher nicht so viel bezahlt hat!
1 Antwort
Hallo,
zur Berechnung der Unterhaltshöhe werden zwar auch Schulden berücksichtigt aber nur solche Schulden,
die gemeinsam vor der Trennung, aufgenommen wurden.
z.B. Kredite zur Anschaffung eines Autos oder die Kilometerpauschale bei Berufstätigen können vom Einkommen abgezogen werden. Erst danach ergiebt sich die Höhe der Unterhaltszahlung.
Allgemein gibt es ansonsten nur eine 5% Pauschale, damit sind alle Kosten abgegolten. Hat man höhere Ausgaben müssen diese nachgewiesen werden.
Du könntest eine Überprüfung veranlassen, denn schon kurz nach der Trennung den Kredit aufzustocken .....sieht schon ganz nach bewusster Manipulation aus.
" Wo kein Kläger, da kein Richter "