Könnte das Kindergeld rückwirkend gestrichen werden?
Hallo zusammen, folgendes Problem: Mein Freund (23) hat Ende 2011 ein Studium begonnen, jedoch recht bald gemerkt, dass es nichts für ihn ist und es Februar 2012 abgebrochen. Bis August hat er dann hin und her überlegt sich für verschiedenes beworben und dann September 2012 angefangen Abitur zu machen. Ab hier ist wieder klar das Ansprich auf Kindergeld besteht. Bis heute bekommt seine Mutter Kindergeld für ihn (durchgehend). Jetzt ist meine Frage, hatte sie in diesen 7 Monaten "quasi nichts-tun-" Anspruch auf Kindergeld? Übergangsphase von 4 Monaten ist ja dann somit überschritten . Wenn nein, wie geh ich am besten vor, auch in der ESt-Erklärung, dass hier keine schlafenden Hunde geweckt werden o.O Habe ja jetzt keinerlei Bescheinigungen für ein steuerliches Kind in diesen 7 Monaten. Vielen Dank schon mal!! Grüße Sabi
2 Antworten
Bei Abbruch von Studium oder Ausbildung muss die Familienkasse unterrichtet werden. Bis zum Start des neuen Studiums wird eine Schonzeit von bis zu 4 Monaten gewährt und das Kindergeld weiter gezahlt.
In manchen Fällen wird diese Zeit auch verlängert, aber wichtig ist die Meldung des Abbruchs, denn sonst kann es passieren, dass das Kindergeld ab Februar rückwirkend gestrichen wird.
Somit steht dann eine Rückzahlung ins Haus und das Kindergeld muss ab dem neuen Studium wieder beantragt werden.
Schalfende Hunde wecken ;-) Du wirst es richtig angeben müssen, sonst machst du dich strafbar. Lieber weckt man den Hund selber und gibt ihn einen Knochen, als dass man ihn schlafen lässt bis er dann mit knurrenden Magen und schlechter Laune aufwacht und ans Bein springt....
Gebt es und schaut was zurückkommt. Eignetlich hatte er keinen Anspruch, aber wenn diese 4 Monatsfrist nur kurzzeitig überschritten wurde und es dabei absehbar, dass man bald wo anders anfangen kann, dann wird da schon mal ein Auge zugedrückt. Egal wie es ausgeht. Auf jeden Fall angeben.