Können 2 Ehepartner einen Garagenhof (kauf je 1/2) mit 2x Kleingewerbe vermieten?
Hallo,
meine Frau und ich wollen einen Garagenhof kaufen (zu 1/2 Anteil pro Person). Da ja die Vermietung von Garagen/Stellplätzen Ust-pflichtig ist würde ich ein Gewerbe anmelden und von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen. Problem die Mieteinnahmen werden rund 24000eur im Jahr betragen.
Kann meine Frau und ich jeweils ein Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung) mit dem selben Geschäftszweck und jeweils die Hälfte ich vermieten die andere Hälfte meine Frau? Oder gibt es hierfür eine andere legale Methode die Ust nicht abzuführen... ?
2 Antworten
Ich gebe hier praktisch seit Gründung Antworten und was mir seit dem immer wieder auffällt, ist der Geiz der Frager.
Ich wollte 24.000,- Mieteinnahmen pro Jahr machen und für die Frage wie man eventuell die Kleinunternehmerregelung erhalten kann, ist keine Beratung bei einem Steuerberater für eventuell 200,- Euro übrig.
Davon abgesehen hat Kollege @Wurzlsepp die Antwort schon gegeben und Du hast sie unqualifiziert weggebügelt:
Deshalb wird keine Teilungserklärung oder keine feste Zuordnung der Garagen vorhanden sein somit würde eine eindeutige Zuordnung schwer werden.
Jeder Steuerberater, der etwas Erfahrung hat, wird Dir die passende Formulierung für den Notar vorgeben, damit es klappt.
Na dann will ich das mal glauben.
Der Kaufvertrag ist wie folgt abzufassen:
"Die Erwerber erwerben das Flurstück .......... zu gleichen Teilen jeweils zu ideellen Hälfte. Die Erwerberin zu 1. verbunden mit dem Sondernutzungsrecht der Garagen 1-X, im beigefügten Lageplan gekennzeichnet mit den entsprechenden Nummern. Der Erwerber zu 2. verbunden mit dem Nutzungsrecht an den Garagen Nummern Y-Z im Lageplan mit den entsprechenden Nummern gekennzeichnet."
Dann funktioniert das. Natürlich muss jeder Mietvertrag von Dir, bzw. Deiner Frau mit genauer Bezeichnung der Garage abgeschlossen werden.
Jeder sein eigenes Konto für die Mieteinnahmen.
Ausserdem muss natürlich für jeden ein extra Grundbuchblatt gebildet werden, aber dafür muss der Notar sorgen.
Erst einmal vielen dank an alle für die tollen Antworten. Erstaunlich wie fundierte und detailierte Antworten gekommen sind. Hätte ich nicht erwartet. Es hat mich sehr weitergebracht und ein KO-Kriterium für das Objekt ausgeräumt. Ich wünsche euch und euren lieben noch schöne Feiertage vielen Dank und bleibt vorallem Gesund!
sind die Garagen EINDEUTIG dem jeweiligen Eigentümer zuzuordnen?
wenn Ja, möglich.
in 95% aller Fälle hat die GbR die komplette Einheit gekauft. somit vermietet die GbR.
und damit mit Ausweis der USt
Danke für die Antwort! Naja der Garagenhof steht auf einem eigenen Grundstück, gehört zu keiner WEG. Deshalb wird keine Teilungserklärung oder keine feste Zuordnung der Garagen vorhanden sein somit würde eine eindeutige Zuordnung schwer werden. Ausser man könnte diese Zuordnung im Kaufvertrag festlegen - was ich bezweifle. Gekauft wird die Einheit geamt durch zwei Eheleute...
Wir haben zwar viel Erfahrung mit Wohnimmobilien aber gewerbliche Vermietung leider nicht...
Wie gross ist den der steuerunterschied zwischen Versteuerung über Einkommensteuer (40% warscheinlich) und Ust abführen + Gewerbesteuer...?
ist doch Jacke wie Hose, ob die GbR oder jeder Ehegatte die Einkünfte versteuert.
und wo kommt die Gewerbesteuer ins Spiel?
- entsteht diese erst ab 24.500 € GEWINN
- ist diese in der Einkommensteuer anrechenbar
- entsteht diese bei Einkünfte aus V+V nicht
Der Steuerunterschied relativiert sich jedenfalls ein wenig dadurch, dass Ihr mit abzuführender Umsatzsteuer nicht 24.000, sondern nur gut 20.000 zu versteuern habt (ohne jetzt Abschreibung und so zu berücksichtigen). Die 4.000 sind dann zwar schon weg, aber die ESt. liegt bei 40% entsprechend um 1.600 niedriger. Also nur 2.400 zugesetzt.
Hallo Danke für die Antwort. Mir geht es hier nicht darum Geld für den Steuerberater zu sparen, dieser Gang ist unumgänglich. Mir ging es um den groben Input. Ich muss zeitnah ein von meinem Netzwerk angebotenes Objekt grob zu prüfen (ob es sinn macht sich weiter damit zu beschäftigen oder nicht) Finde mal am 2ten Weihnachtsfeiertag einen Steuerberater. Es macht für mich einen Unterschied ob ich Ust abführen muss oder nicht. Entscheidet ob das Objekt genauer geprüft wird oder gleich verworfen.
Ich habe bisher nur Wohnraum vermietet. Wenn ich Ust abführen muss, reden wir nicht mehr von 24teur Einnahmen sonder von 19% weniger, was sich auch auf die Rendite auswirkt.
Hat nichts mit Geiz zu tun, wollte input den ich am Feiertag nicht vom Steuerberater bekomme...