Keinen Ausbildungsplatz, kein Bürgergeld?

1 Antwort

Wenn sie KK jetzt meldet, musst du schon mehr als 4 Wochen aus der Ausbildung raus sein. Sofern du unter 21 bist nimmt dich die KK deiner Eltern wieder auf. ü21 geht das nur bedingt.

Warum hast du kein Bürgergeld beantragt, Eine Ausbildung zählt als Versicherungspflichtige Beschäftigung, hier könnten also Ansprüche auf ALG1 und 2 bestehen.

Wo wohnst du und inwiefern sind deine Eltern Unterhaltspflichtig? u18 sind deine Eltern auch Unterhaltspflichtig, wenn du derzeit nichts machst, erst ü18 musst du Ausbildung/Schule/Studium machen.

Ergo wichtige Angaben fehlen.


heyichbins02 
Beitragsersteller
 26.01.2023, 17:26

kann ich denn jetzt noch bürgergeld beantragen?