Keinen Ausbildungsplatz, kein Bürgergeld?
hey, ich wurde von meinem Ausbildungsbetrieb gekündigt & habe aktuell leider noch keinen neuen gefunden.
Die TK hat sich bei mir gemeldet, dass ich doch bitte neue angaben zu meinem Berufsleben machen soll, sonst muss man mir aktuell 5000€ im monat berechnen. darauf hin habe ich eine mail an die tk geschrieben.
ich gehe aktuell allerdings noch zur berufsschule und habe morgen ein vorstellungsgespräch für einen neuen ausbildungsplatz.
zudem habe ich kein bürger oder arbeitslosen geld beantragt und bekomme logischerweise auch keins.
ich weiß also nicht, was ich am besten angeben soll, ob ich noch in der schule bin oder eine neue beschäftigung habe. da es ja sein kann, dass ich genommen werde in dem neuen betrieb.
muss ich auch bürger bzw. arbeitslosen geld beantragen?
1 Antwort
Wenn sie KK jetzt meldet, musst du schon mehr als 4 Wochen aus der Ausbildung raus sein. Sofern du unter 21 bist nimmt dich die KK deiner Eltern wieder auf. ü21 geht das nur bedingt.
Warum hast du kein Bürgergeld beantragt, Eine Ausbildung zählt als Versicherungspflichtige Beschäftigung, hier könnten also Ansprüche auf ALG1 und 2 bestehen.
Wo wohnst du und inwiefern sind deine Eltern Unterhaltspflichtig? u18 sind deine Eltern auch Unterhaltspflichtig, wenn du derzeit nichts machst, erst ü18 musst du Ausbildung/Schule/Studium machen.
Ergo wichtige Angaben fehlen.
kann ich denn jetzt noch bürgergeld beantragen?