Kaskoschaden: Keine Erstattung der Vorsteuer bei Privatleasing?

1 Antwort

Du wirst wahrscheinlich einen Anwalt bemühen müssen. Das versuchen die Versicherer mit der Begründung, dass der Leasinggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Allerdings urteilten inzwischen etliche Gerichte, dass bei Privatleasing das Sacherhaltungsinteresse beim Versicherungsnehmer liegt. Und daraus lässt sich die Forderung nach Zahlung der MwSt. ableiten.

Ich hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung. Ich würde davon ausgehen, dass die Versicherung nach einem ersten Anschreiben zahlt.


HerrSchmidt1 
Beitragsersteller
 02.02.2016, 19:13

Danke, verstehe ich es so richtig: Aussichtsreich kann sein:

Ich schreibe der Versicherung nun direkt (bisher hat der Leasinggeber das mit der Versicherung verhandet)t. Sinngemäß würde ich schreiben:

"Da ich Privat geleast habe und nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin, liegt das Sacherhaltungsintersse bei mir. Der Zahlung meines Schadensselbstbehalts bin ich vollständig nachgekommen. Bitte regulieren Sie daher die ausstehende Forderung in Höhe der bisher nicht erstatteten MwSt."

Ich frage das deshalb, weil ich an anderer Stelle gelesen habe, dass die Versicherung immer nur einen tatsächlich auch reparierten Schaden vollständig reguliert -> Mir ist nicht bekannt, ob der Leasinggeber (Autohaus) den Schaden am von mir zurückgegebenen Leasingfahrzeug auch tatsächlich repariert hat und nicht nur "fiktiv" gegenüber der Versicherung abgerechnet hat. Ggf. würde das ja bedeuten,dass ich nun MwSt auf eine niemals erbrachte Leistung bezahle/erstatte?

Haben Sie ggf noch einen Hinweis. Schon mal Vielen Dank!

gammonwarmal  02.02.2016, 23:30
@HerrSchmidt1

Jetzt wird es echt kompliziert.

Erst ist zu klären, wer Auftraggeber für die Reparatur war und auf wen die Rechnung ausgestellt wurde. Wenn die Leasingfirma Auftrager war, müsste auch die Rechnung auf die Leasing laufen. Dann können die die MwSt. wieder als Vorsteuer geltend machen.

Wenn die Rechnung auf Dich läuft, aber der Leasinggeber der Auftraggeber war, wird es schon schwieriger. Denn die MwSt. dieser Rechnung kann der Leasinggeber nicht zum Vorsteuerabzug heranziehen.

Wichtig ist jetzt, ob Du den Reparaturauftrag gegeben hast. Falls ja, würde ich die Versicherung entsprechend anschreiben, falls nein, muss die Werkstatt die Rechnung auf den Leasinggeber ausstellen.