Kann man Sperrmüll auch schon vor dem Abholtermin auf die Straße stellen?
Eine Freundin zieht um und hat dafür auch den Sperrmüll bestellt. Der kommt allerdings jetzt einen Tag nach dem Umzugstermin. Da alle Helfer am Umzugstag kommen, überlegen wir, den Sperrmüll direkt beim Auszug schon auf die Straße zu stellen. Kennt sich damit jemand aus? Ist das möglich oder muss man mit Strafen vom Ordnungsamt rechnen?
Liebe/r frequency,
leider passt deine Frage thematisch nicht auf finanzfrage.net. Dir kann in diesem Fall auf www.gutefrage.net besser geholfen werden.
Herzliche Grüsse
Jürgen vom finanzfrage.net-Support
2 Antworten
Da Du nicht den Wohnort der Freundin angibst, kann Dir das zuständige Ordnungsamt auch nicht antworten.
Es ist im übrigen keine gute Idee, den Sperrmüll "auf die Straße zu stellen" (Ordnungswidrigkeit wegen Verkehrsgefährdung gem. StVO). Als langjähriger Sperrmüllerzeuger darf ich Euch den Raten erteilen, den Sperrmüll an die Straße zu stellen und zwar so, dass weder der Fahrzeug- noch der Fussgängerverkehr noch der ruhende Verkehr behindert oder gefährdet werden. Diesen Rat hätte auch schon eine Anwohnerin in Niedersachsen beachten sollen:
Wer Sperrmüll zu früh auf die Straße stellt, haftet für Schäden, die durch den Müll entstehen. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge (Az.: 55 C 1520/11) weist der Deutsche Anwaltverein hin.
Eine Frau hatte die Wohnung ihrer Mutter aufgelöst und mit dem örtlichen Entsorgungsunternehmen einen Termin zur Sperrmüllabfuhr vereinbart. Das Unternehmen wies die Frau an, den Sperrmüll am Morgen des Abholtags auf die Straße zu stellen. Daran hielt sich die Frau nicht, sondern deponierte den Müll bereits am Vortag vor dem Haus. Als die Möbel umstürzten, entstand an einem daneben geparkten Auto ein Blechschaden. Den wollte der Besitzer von der Frau ersetzt haben. Zu Recht, urteilten die Richter. Die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflicht missachtet, als sie den Müll zu früh auf die Straße stellte. Für die Beseitigung des Schadens muss sie 400 Euro zahlen.
Quelle: http://www.capital.de/finanzen/:Es-geht-um--Ihr-Geld/100046614.html?p=2#a1
Fazit: Einfach die Verkehrssicherungspflicht beachten, dann geht das Rausstellen schon einen Tag früher!
Was steht denn in der Satzung des örtlichen Abfallentsorgers? Ich wette, es wird da verboten, Sperrmüll schon am Tag zuvor auf die Straße zu stellen. Kosequenzen? Na klar: Haftung, wenn ein Unfall geschieht. Endloser Ärger, wenn liebe Nachbarn ihren Müll dazu stellen und ein Bußgeld gibt es eventuell noch obendrauf.
Im übrigen: Ihr habt doch wohl hoffentlich nachgesehen, wieviel Sperrmüll mitgenommen wird, und, was mitgegeben werden darf. Bei mir am Ort werden max. 3m³ mitgenommen. Und, wer Farben oder Altöl dazu stellt, der macht Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt. Das ist nämlich eine Umweltstraftat.