Kann ich eine mir übertragene Vorsrgevollmacht an jemand anderen weitergeben?
Ich habe die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung über meine Cousine, welche nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Ich selbst bin nun körperlich und seelisch auch nicht mehr in der Lage, diese Aufgaben zu erfüllen. Ich möchte diese abgeben. Es existieren noch Erben. Kann ich die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an sie abgeben? An wen muss ich mich wenden?
3 Antworten
ja das können sie .Als erstes sollten sie aber versuchen mit ihrer Cousine über die Änderung die sie betrifft zu reden wenn es irgend möglich ist ,denn es betrifft ihre Cousine genauso wie sie.Sollte es garnicht möglich sein ihr diesbezüglich etwas nahe zu bringen gehen sie zum Amtsgericht und bestellen für ihre Cousine einen Gesetzlichen Betreuer .Sie können auch nur einzelne Teile wie Gesundheit,Finanzen ,Unterbringung usw.aufteilen wenn sie nicht alles abgeben wollen .Das können sie dann alles im Detail beim Amtsgericht mit dem Richter und dem Betreuer besprechen.
Nein, diese Vollmacht kannst Du nicht übertragen. Und die Cousine kann selbst nicht mehr jemanden anderen bevollmächtigen.
Da bleibt nur die Beantragung einer gesetzlichen Betreuung. Diese könnte u.U. von einem der anderen Verwandten/Erben übernommen werden.
Du könntest dem Vormundschaftsgericht mitteilen, dass Du die Vollmacht zurück gibst und eine gesetzliche Betreuung beantragen.
Du kannst Dich mit weiteren Angehörigen in Verbindung setzen, wer u.U. bereit ist diese Aufgabe zu übernehmen und ihr stellt dann folgend beim Betreuungsgericht einen entsprechenden Antrag.