Kann ich die Unfallversicherung in Anspruch nehmen?
Wenn ich auf Grund von Kreislaubproblemen gestürzt bin und mich dabei verletzt habe, zählt der Sturz dann als Unfall, so dass ich meine private Unfallversicherung in Anspruch nehmen kann?
2 Antworten
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Simple Kreislaufprobleme oder ein Schwindelanfall, der zum Sturz führt, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet. Kulante Versicherungen werten die o.g. Gesundheitsstörungen aber nicht als Bewusstseinsstörungen im Sinne der Bedingungen, denn es handelt sich nur um kurzfristige Ereignisse. Anders sieht es da natürlich bei Synkopen, Krampfanfällen oder Trunkenheit aus.
Hängt davon ab, welche Versicherungsbedingungen du hast. Wenn du über etwas gestolpert bist, ist es eindeutig - kannst du nur im Kleingedruckten herausfinden