Simple Kreislaufprobleme oder ein Schwindelanfall, der zum Sturz führt, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet. Kulante Versicherungen werten die o.g. Gesundheitsstörungen aber nicht als Bewusstseinsstörungen im Sinne der Bedingungen, denn es handelt sich nur um kurzfristige Ereignisse. Anders sieht es da natürlich bei Synkopen, Krampfanfällen oder Trunkenheit aus.
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