Kann ich die Fahrtkosten für Seminare vom Arbeitgeber einfordern?
Mein Arbeitgeber meinte neulich, ich sollte mal wieder an einer Fortbildung teilnehmen. Das Angebot werde ich natürlich auch annehmen. Allerdings ist das Seminar 70 km entfernt. Kann ich von meinem Arbeitgeber die Fahrtkosten einfordern, oder habe ich hierzu keinen Anspruch?
2 Antworten
Wenn Dich Dein Chef auf Seminar schickt, dann muß er auch die Fahrtkosten tragen. Es sei denn, es war nur als Anregung gemeint. Wenn er sich weigert, kannst Du Dich sicher auch weigern hinzugehen. Steuerlich lassen sich die Kosten auch absetzen (Werbungskosten).
Da müßte man als weitere Information haben, ob das nur die Anregung des Arbeitgebers zu einer außerbetrieblichen Fortbildungsveranstaltung war oder eine bindende Weisung. Nur im letztgenannten Fall dürfte es einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung geben. Allerdings sollte man unbedingt auch mal einen Blick in einen eventuell bestehenden Tarifvertrag werfen. Da sind solche Dinge zuweilen auch geregelt.