Die Fahrtkosten zu Schule und Seminar bekommt er auf Antrag vom Arbeitgeber - hier vermutlich über das Landesbesoldungsamt - zurückerstattet. Entsprechende Anträge können i.d.R. über das Studienseminar eingereicht werden.
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Die Fahrtkosten (auch zum Seminar) kriegt er auf Antrag als Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstattet, hier also vermutlich vom Landesbesoldungsamt.