Kann ein Inkassounternehmen direkt vor Gericht gehen?
Hallo Zusammen,
kann ein Inkassounternehmen direkt vor Gericht gehen?
Ich danke für Eure Auskünfte :-)
Mfg
Johannes
4 Antworten
kann ein Inkassounternehmen direkt vor Gericht gehen?
Ein Inkassobüro kann nur in eigener Sache klagen, nicht stellvertretend für den Gläubiger, denn zur Vertretung im streitigen Verfahren vor Gericht sind nur Rechtsanwälte berechtigt.
In eigener Sache bedeutet, das IB ist nach Zession selbst Gläubiger geworden. Oder der Ursprungsgläubiger als Auftraggeber hat die Gebühren für die Beauftragung nicht gezahlt.
Ausnahme bildet hier lediglich das gerichtliche Mahnverfahren, dies können Inkassobüros stellvertretend für ihre Mandanten gegen den Schuldner einleiten.
Ein Inkassounternehmen kann einen Mahnbescheid veranlassen und folgend nach Ablauf der Widerrufsfrist die Forderung titulieren lassen - und danach vollstrecken (soweit es denn beim Gläubiger "etwas zu holen gibt").
Ein Inkasso kann einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen.
Klagen tut ein Inkasso in der Regel jedoch nicht.
Ich habe die Frage so verstanden, ob ein Inkassounternehmen den Mahnbescheid überspringen und gleich Klage erheben kann.