Kann ein Aktienkauf rückgängig gemacht werden, wenn es sich um einen Tippfehler handelt?
Angenommen man wollte 50 Aktien eines Unternehmens kaufen, hat aber 500 gekauft. Kann bei Tippfehlern der Aktienkauf wieder rückgängig gemacht werden oder muss man jetzt 450 Stück verkaufen und nochmals die kompletten Gebühren bezahlen?
2 Antworten
die börse ist sehr schnell. es geht bei einigen börsenplätzen in millisekunden, die order auszuführen. wenn du also schneller bist....
bei einer order dieser art, wenn man einen fehler gemacht hat, könnte man ggf. im orderbuch den orderstatus ansehen und versuchen, die order zu modifizieren oder zu löschen und neu einzugeben.
bei so einer order bekommt man oft die nachricht, dass die änderung vorbehaltlich des status angenommen wird oder abgelehnt, weil schon ausgeführt.
ist die order noch modifizierbar, hast du glück. im anderen fall bleibt nichts anderes übrig, die 450 zu verkaufen. das ist ja der grund, weshalb es bei TAN-eingabe (o.ä.) nochmals eine maske zur prüfung gibt.
Beim Online-Banking mußt Du einen entsprechenden Verfügungsrahmen (Guthaben plus Kreditrahmen) haben, um einen solch höheren Auftrag überhaupt ausführen zu können. Fehlt dieser Rahmen, wird der Auftrag nicht ausgeführt. Wurde ausgeführt, bleibt nur noch der nachfolgende Verkauf. Aber warum verkaufen, wenn Du doch beim Kauf von 50 St. so überzeugt von der künftigen Wertentwicklung warst?
Je nach Deinen gewählten Handelszusätzen ("Limit € 25,25") kommt der Auftrag vielleicht auch nicht zur sofortigen Ausführung. Dann kannst Du noch gefahrlos das Orderbuch ändern (siehe Antwort von obelix).
PS: Du hast beim Verkauf natürlich nicht die "kompletten Gebühren" (was heißt hier komplett?), sondern die, die für einen solchen Verkauf für diese Stückzahl und diesen Börsenwert gültig sind. Die werden sich gewiß von den Kaufgebühren in der Höhe unterscheiden.