Käufer behauptet gekaufte Ware sei nach dem Kauf nun defekt (Ebay Kleinanzeigen) - wie soll ich vorgehen?
Hallo zusammen,
ich habe 3 Barhocker über die Plattform Ebay Kleinanzeigen verkaufen können.
Folgendes war in der Anzeige geschrieben:
"3 Barhocker der Serie INGOLF von Ikea abzugeben.
Farbe Antikbeize
Höhe 74 cm (weitere Maße bitte den Foto entnehmen)
Zustand wie neu (da ungebraucht!)
Tier- und Raucherfreier Haushalt.
Neupreis bei Ikea je Stuhl bei 69,99€.
Gerne auf Verhandlungsbasis."
Verkauft wurden die Stühle letztendlich an eine Käuferin, jedoch hat ihr Sohn die Stühle abgeholt und bar 100€ bezahlt am Samstag, dem 22.01.2022.
Am 24.01.2022 kam dann die Nachricht von der Käuferin:
"Hallo ...,
Ein Stuhl ist leider nicht intakt. Ein Teil der Sitzfläche ist komplett abgebrochen, das konnte man beim kaufe nicht sehen, ich kann gerne ein Foto davon schicken. Wie sollen wir vorgehen? Der Stuhl ist unbrauchbar, daher hätte ich für den gerne das Geld zurück, da er nicht wie in der Anzeige beschrieben war.
Liebe Grüße"
Dazu hat sie ein Foto beigefügt, das angeblich die Bruchstelle aufzeigt - jedoch schwer für mich erkennbar.
Da hierbei bereits 2 Tage seit dem Verkauf vergangen waren und ich die Anzeige bereits nach Verkauf auf der Plattform gelöscht habe, habe ich nicht weiter darauf reagiert, zumal die Stühle bei Übergabe an den Sohn in mangelfreiem Zustand waren und er die Stühle auch mitgenommen hat.
Nun erhalte ich immer mehr Nachrichten von der Käuferin, u.a. folgende:
"Ich habe Sie nun bei ebay angezeigt, da Sie nicht reagieren. Es wäre nett, würden Sie mir den Preis für einen kaputten Stuhl erstatten. 30€ wären in Ordnung"
Wie soll ich hier vorgehen? Zwar habe ich in der Anzeige nicht explizit auf den Ausschluss einer Gewährleistung verwiesen, doch waren die Stühle beim Verkauf definitiv intakt. Zusätzlich habe ich Fotos der Ware vom Verkaufstag, die definitiv beweisen, dass nichts abgebrochen war.
Kann sie gegen mich rechtlich vorgehen? Dabei habe ich nichts verschwiegen und finde es falsch ihr Geld zurückzugeben, für etwas, was bei Verkauf intakt war - vorliegende Beweisfotos.
Ich wäre über jegliche Hilfestellung sehr dankbar!!
3 Antworten
Beim Kaufvertrag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auf den Käufer mit der Übergabe der Sache über (§ 446 BGB). Du hast beweise, dass am Übergabetag alles ok war mit den Stühlen, wenn ihr der Stuhl danach kaputt geht, kannst du nichts dafür.
Da müsste sie dir schon mit arglistiger Täuschung kommen, dass du von Anfang an was verschwiegen hättest. Wobei sich der Sohn der Käuferin ja bei Abholung von dee Beschaffenheit der Stühle überzeugen konnte, nicht anders, als du es zuvor auch getan hattest
abgesehen davon, selbst bei 100 Euro = 2 Stühle à 50 Euro, hätte sie pro Stuhl immer noch fast 20 Euro gespart gegenüber dem Neupreis
Dann lehne eine Erstattung ab, wenn du dir sicher bist, dass alles in Ordnung war. Gekauft wie gesehen und verweise darauf, dass du eine Beschädigung beim Transport nicht ausschließen kannst.
das will ich doch meinen, spätestens beim Abholen kann man sich doch von der Beschaffenheit der Stühle überzeugen, und wenn sie ihren Sohn schickt zur Abholung und es nicht selbst tut, ist sie es doch selber Schuld.
In der Beweislast ist der Käufer, nicht der Verkäufer. Alles was nach dem Kauf passiert, ist demnach nicht dein Problem. Außer du hast die Mängel wissentlich nicht erwähnt 😁