Ist Leistung unter Vorbehalt eine Erfüllung der Forderung?
Ich habe eine Forderung gegen einen Schuldner, die dieser bestreitet. Dann zahlt er, aber mit Vorbehalt und der Einschränkung, dass die Forderung tatsächlich besteht. Wird dadurch meine Forderung erfüllt oder kann und muss ich eine solche Leistung zurückweisen, um sie nicht gegen mich gelten zu lassen?
2 Antworten
Nein, er hat ja gezahlt, er behält sich vor die Rechtmäßigkeit ggf. gerichtlich prüfen zu lassen.
nciht annehmen darf man nur dann, wenn einer der 500,- schuldet, nur 300,- zahlt und dabei schreibt, damit sind alle meine Schulden beglichen.
Dann muss man sofort wiedersprechen udn den Eingang der Teilzahlung bestätigen sowie den Rest anfordern.
Grundsätzlich ist die Leistung unter Vorbehalt auch als Erfüllung anzusehen. Ausnahmsweise jedoch kann der Schuldner damit die Forderung überhaupt nicht anerkennen und sagen, dass die Leistung nur erfolgt, wenn auch die Forderung tatsächlich besteht. Einen solchen Vorbehalt kann der Gläubiger sicher zurückweisen.