Ich würde mir das nicht gefallen lassen und den geminderten Betrag gerichtlich geltend machen, am besten mit Mahnbescheid. Wenn Mieter dagegen vorgeht, dann am besten zum Anwalt. Denn durch einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid kann der Mieter alles zum stoppen bringen.

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Du hast sicher ein Zurückbehaltungsrecht betreffend deine Miete. Der Mietvertrag gilt aber. Du kannst ihn nicht fristlos kündigen. Du musst vorher den Vermieter abmahnen, dir die Wohnung bis spätestens z. B. 15.02.12 zur Verfügung zu stellen. Ansonsten kündigst du fristlos. Das musst du in der Abmahnung androhen. Wenn dir dann immer noch nicht die Wohnung zur Verfügung gestellt wird, dann kannst du fristlos kündigen. Die Miete brauchst du freilich nicht weiter zu zahlen bzw. könntest du sie komplett zurück verlangen.

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Ich schließe mich der Argumentation von Charli an und würde versuchen, einen höheren Barzahlungsrabatt zu erhalten. Ich würde mich daher ebenfalls nicht auf ein Autohaus festlegen. Das bekommt den Zuschlag, welches für mich am günstigsten ist.

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Das kommt sicher zunächst darauf an, ob ihr das Fahrzeug gebraucht oder neu kaufen wollt oder gleich vollständig aus eigenen Mitteln oder als Finanzierungskauf (Leasing oder Darlehenskauf). Wenn du ein Geschäft hast, bietet sich letztere Möglichkeit an, weil es dann steuerlich günstiger für dich ist. Dann kommt es darauf an, ob ihr einen Kleinstwagen wollt oder ein Familienauto benötigt. Erst danach sind die Fragen nach Versicherung und Steuer zu stellen.

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Eine Inverzugsetzung stellt diese Klausel mit Sicherheit nicht dar, wenn du nicht sofort zahlst. Die Rechnung ist aber sofort zahlbar. Wenn du daher nicht sofort zahlst, bedarf es noch einer eigenständigen Aufforderung bzw. Mahnung, damit du in Verzug kommst. Also sind solche Klauseln nicht allzu ernst zu nehmen. Du brauchst dich nicht ängstigen, wenn du 2 Wochen später erst zahlst. Verzugszinsen sind nicht zu zahlen, wie auch keine Mahnkosten, weil diese Klausel eben keine Mahnung bedeutet.

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Nein, es besteht kein Anspruch. Die Fahrt war von Anfang an nur freundschaftlich ohne Rechtsbindungswillen. Schließlich hätte der Freund auch keinen Anspruch gehabt, dass er mitgenommen wird, wenn sie plötzlich nicht mehr gefahren wäre.

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Der Student muss wohl bis einschließlich Juni 2011 zahlen; diese Juni-Miete ist bis spätestens 3. Juni zur Zahlung fällig.

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Du wirst von einem Vermächtnis oder von einem Erbe vom Nachlassgericht benachrichtigt.

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Nein, man kann sie nicht zwingen. Deine Freundin kann auch nicht an das Vermögen des Mannes heran, außer sie erwägt eine Taschengeldpfändung, was gehen würde. wfwbinder hat das ebenfalls schon gesagt.

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Egal ob Bagatellschäden oder nicht. Wenn ausdrücklich nach Schäden welcher Art auch immer gefragt wird, muss stets richtig und vollständig Auskunft gegeben werden. Deine Bekannte kann Schadensersatz fordern.

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Da besteht mit Sicherheit eine Mitschuld, da dein PKW den Winterverhältnissen nicht entsprechend ausgestattet ist. Du dürftest daher auch nicht am Straßenverkehr teilnehmen und bekommst jedenfalls mit Sicherheit eine Mitschuld.

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Zuerst muss die Rechnung fällig sein. Dann bestimmt der Gläubiger den Zeitpunkt des Ausgleichs oder das Zahlungsziel. Üblich dürfte sein eine Frist von 2 Wochen.

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Das geht nicht! Ich habe dazu von einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung gehört, weiß aber nicht die Quelle. Das Amt verweigert zu Recht den Unterhaltsvorschuss, wenn der Name des Kindesvaters nicht preis gegeben wird. Das ist ja richtig. Denn er muss schließlich für das Kind den Unterhalt zahlen und wird und muss vom Amt auf Ersatz in Anspruch genommen.

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Ich teile die Auffassung von mig112. Außerdem könntest du mit einem Bundeswehrangehörigen, der dort bei der Bundeswehr als Soldat auf Zeit dient oder zivil dort beschäftig ist, einen Kontakt aufnehmen. Diese Leute helfen dir sicher ebenfalls bestens in deinem Anliegen weiter.

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Das genügt nach meiner Auffassung nicht. Du musst eine Generalaufdeckung vornehmen, um Strafbefreiung für einen Teil zu erhalten, wenn deren Entdeckung nur droht.

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Ich sehe das gleich wie Meandor. Es kommt darauf an, ob du als Eigentümer noch beeinträchtigt bist oder eine solche Betroffenheit ausgeschlossen ist. Dann gibt es sicherlich keine Abwendungsbefugnisse mehr für dich.

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Sicher kann man das Recht zur Minderung verwirken, wenn man ohne Vorbehalt die Miete längere Zeit uneingeschränkt weiter zahlt. Dies ist vorliegend nicht der Fall, da die Mietkürzung schon angekündigt war. Daher ist dem Vermieter nicht Recht zu geben. Die Mietminderung ist gerechtfertigt.

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