Ist es sinnvoll bei einem privaten Kreditvertrag einen Zeugen unterschreiben zu lassen?
Ist die Ehefrau ein geeigneter Zeuge oder sollte es jemand anderes sein?
5 Antworten
althaus: Wenn Zeugen anwesend sind, dann ist das nie schlecht. Was mir allerdings nicht einleuchtet ist, wieso der Zeuge eine Unterschrift leisten soll. Ist das die Anwesenheiskontrolle oder welchem Zweck soll das ansonsten dienen?
Es hat weder Vor- noch Nachteile, wenn man einen Zeugen unterschreiben läßt. Nur sollte man da keine Mißverständnisse aufkommen lassen und den Zeugen ausdrücklich als solchen bezeichnen.
Wer ganz sicher gehen will, geht zum Notar und läßt den Vertrag dort beurkunden. Das kostet zwar Geld, ist dann aber im Hinblick auf den Nachweis erste Wahl.
Nein. Ich nehme die Ehefrau als Darlehensgeber mit auf.
Ein gültiger Vertrag ist ein gültiger Vertrag. Ob da jetzt 5 Leute unterschreiben oder 20 oder eben nur 2. Im Streitfall muss nur klar sein, wer laut Vertrag welche Verpflichtungen erfüllen muss.
Wenn sich die 2 Privatleute so wenig vertrauen, dass sie noch Zeugen dabei haben wollen, dann sollte man sich fragen, warum sie sich überhaupt auf ein gemeinsames Geschäft einlassen.
Frau M: Wie würdest du bei Geltendmachung des Darlehens als Darlehensgeberin (Gläubigerin) für den Fall argumentieren und beweisen wollen, dass die Erben des Darlehensnehmers (Schuldners) lautstark behaupteten, die Unterschrift des Erblassers unter dem Darlehensvertrag (oder Schuldschein) sei gefälscht? "Unser Vati hat nie Darlehen aufgenommen."
Mit einem Abgleich der Unterschrift. So wie es immer gemacht wird, wenn irgendjemand die Echtheit der Unterschrift anzweifelt.
Oder soll ich demnächst jede Kreditkartenabrechnung nur noch in Gegenwart von Zeugen unterschreiben? Soll ich jeden Vertrag nur noch in Gegenwart von Zeugen unterschreiben? Wo kämen wir denn hin, wenn eine Unterschrift einfach verleugnen könnte...
Frau M: Oftmals geht es um riesige Vermögen. Die Testamente sind teilweise jahrzehnte alt und der Graphologe tut sich bei solchen Zeitdiffenzen schwer, ganz abgesehen davon, dass er nicht umsonst arbeitet. Andererseits ist der Erfindungsreichtum der angeblich Benachteiligen überraschend vielfältig und der Instanzenweg langwierig. nervenaufreibend und teuer.
Würde sich eine geringe Beglaubigungsgebühr nicht doch lohnen?
Natürlich wäre eine Beglaubigung der eigenhändig vollzogenen Unterschriften durch einen Zeugen wertvoll und die der Ehefrau nicht grds. zweifelhaft.
Was alles nur wenig nützt, wenn der Vertrag selbst sittenwidrig oder nichtig wäre :-(
Wieso man bei einer unterstellt nennenswerten Summe daher auf notarielle Beurkundung des Vertrages verzichtet, erschließt sich mir nun nicht :-O
G imager761
Althaus:Du leihst einem Privatmann ein Darlehen und möchtest vermeiden, dass der Darlehensnehmer irgendwann behauptet, er habe den Darlehnsvertrag nicht unterschrieben. Wie vermeiden?
1) Die Unterschriften werden vom Ortsgericht gegen eine geringe Gebühr beglaubigt. 2) Die Unterschriften werden von einem Notar gg. eine höhere Gebühr beglaubigt. 3) Ein Notar nimmt die Beurkundung des Darlehensvertrages vor, die sicherste aller Möglichkeiten. Die Notargebühren sind hier die höchsten, bei einem Darlehen von z.B. 20 000 = rd. 200 €.
Zeugen sind idealerweise unbeteiligte Dritte. Ich stimme daher für
3.
Keine Ahnung. Aber muss den ein Zeuge nicht unterschreiben? Ich dachte es wäre sicherer, wenn...