Ist es rechtens eine Konto- und eine Gehaltspfändung zum gleichen Vorgang zu veranlassen?
Ich habe einen Kredit in vereinbarten Raten, aber nicht regelmäßig zurückzahlen können. Jetzt wurde die Restrate als Vollstreckungstitel beim Amtsgericht eingereicht mit Lohn- und Kontopfändung, gleichzeitig Auf alle Post habe ich reagiert, habe Einmalzahlungen und höhere Raten angeboten, ohne Erfolg. Es wird nicht darauf eingegangen. Der Restbetrag übersteigt jedoch meine Möglichkeiten und meine Bank ist jetzt der meniung, am besten wäre es, mir mein Konto zu kündigen. Es geht um keinen Riesenbetrag - ca. 2.800,00 Euro, den ich aber definitiv nicht habe. Wie kann ich doch noch eine Einigung erzielen?Hat jemand einen Rat?
1 Antwort
Kein Gläubiger ist gezwungen sich auf Vergleichsverhandlungen einzulassen. Er kann die vorhandenen Pfändungsmöglichkeiten so lange nutzen bis seine Forderung getilgt ist. Dem Vollstreckungsschuldner stehen die gesetzlichen Schutzmöglichkeiten zu: Beim Gehalt ist das die Pfändungstabelle. Die muß der Arbeitgeber beachten. Beim Konto ist das die Möglichkeit, ein normales Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen.