Internetplattform Betrug, Verlust bei EST?
Mit den eingezahlten Geldern sollten in Sparverträgen Gewinne erwirtschaftet werden. Eine Auszahlung erfolgte nicht, und die Plattform wurde wegen Betrug von der Bafin geschlossen wurde. Es liegt jetzt alles bei der Staatsanwaltschaft. Kann ich die eingezahlten Geldmittel in der Steuererklärung als Verlust eintragen?
3 Antworten
Verluste durch Betrug sind weder als Verluste aus Wertpapiergeschäften, noch als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Du hast also nur den Weg als Haupt- oder Nebenkläger in einem gerichtlichen Verfahren eine Auszahlung bzw. einen Schadensersatz zu erreichen.
- Sondervermögen (z.B. Aktien, Fonds) wären weiterhin Dein Eigentum, d.h. diese wären auf ein Depot Deiner Wahl zu übertragen. Darum handelt es sich nach Deiner Darstellung nicht.
- Schuldverschreibungen, Zertifikate und ähnliche Produkte werden bei Insolvenz der garantierenden Partei Teil der Insolvenzmasse und die Rückzahlung von Forderungen müssen im Insolenzerfahren geltend gemacht werden.
- Spareinlagen bei EU-Banken (Girokonto, Tages- und Festgeld) wären durch die Einlagensicherung bis zu 100.000 EUR abgesichert. Ich habe jedoch den Verdacht, dass dies keine Bank war, bei der investiert wurde.
Daher ist nun der erste Schritt, erst mal die genaue Art der Investments zu identifizieren. Was ist Sonderermögen und was fällt ggf. unter eine Einlagensicherung? Alles andere geht als Forderung in ein Betrugs- oder später Insolvenzverfahren ein.
Was sollte der Steuerzahler mit Deinen persönlichen Verlustgeschäften zu tun haben, und dafür Deine Steuerzahlungen senken?