In Freizeit Fehler ausgleichen?
Folgende Situation: ich arbeite nachts als Kommissioniererin in einer Bäckerei. Dann kommen Fahrer und fahren die bestellte Ware aus.
Wenn ich nun (aus welchen Gründen auch immer) etwas vergesse für einen Kunden zu richten, der Fahrer aber schon weg ist, muss ich dann:
a) die Fahrt machen -als Arbeitszeit gestempelt mit firmenfahrzeug?
b) die Fahrt machen -als Arbeitszeit mit privatem PKW?
c) die Fahrt machen - in meiner Freizeit mit frimenfahrzeug oder auch meinem privatem?
Es geht darum, dass es mein Fehler war. Ich habe bis 6:00 Uhr gearbeitet, um 9:00 Uhr kam ein Anruf, dass was fehlen würde. Ich musste dann (zwar mit dem firmenfahrzeug, aber in meiner Freizeit, in der ich eigentlich hätte schlafen müssen), 3 Stunden fahren um die liegengebliebene Ware auszuliefern.
Bin ich haftbar für solche Fehler? Bzw muss ich so etwas ausgleichen? Zu der Zeit waren dann auch wieder Fahrer im Haus, die hätten fahren können.
2 Antworten
Das Arbeitsrecht kennt die Begriffe "Fahrlässigkeit" und "grobe Fahrlässigkeit". In diesem Fall handelt es sich um eine Fahrlässigkeit. Kann jedem passieren. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Unternehmerisches Risiko. Der AG kann dich bitten deinen Fehler in deiner Freizeit wieder gutzumachen, aber nicht zwingen. Um aber einen weiterhin guten Betriebsfrieden zu haben, empfiehlt es sich drei Stunden Freitzeit zu opfern. Das dürfte machbar sein.
Warum sollten andere Fahrer den Mist, den Du gemacht hast, ausbaden, womöglich sogar ihren Feierabend verschieben?
Arbeite zuverlässiger, dann stellt sich die Frage doch gar nicht und der AG ist nicht gezwungen, eine Kündigung auszusprechen!
@Alarm67 Erstens kann mich der AG definitiv deshalb nicht kündigen, maximal abmahnen.
Zweitens haben verschiedene Faktoren dazu geführt, dass ich die Ware "vergass", nicht meine Unzuverlässigkeit.
Drittens verschiebe ich oft genug meinen Feierabend, weil ein Fahrer verschlafen hat; dies nur am Rande!
Viertens ging es nicht um meine Arbeitsmoral, sondern die Frage "Freizeit bzw privater PKW ", deshalb ist deine Antwort keine Antwort auf meine Frage.
Der Kommentar von senior1ist so was von daneben! Ein Arbeitgeber muß seiner Arbeitskraft schon grobe Fahrlässigkeit nachweisen, damit er aus seiner Verantwortung entlassen wird. In diesem Fall wird dies nur schwer nachzuweisen sein.
@Snoopy155 ich denke, senior1 bezog sich auf das Kommentar von Alarm67, welches ich persönlich auch als gar nicht hilfreich empfinde und auch sehr anmaßend.
Mein Fehler war nicht grob fahrlässig, es haben verschiedene andere Faktoren dazu geführt, dass ich die Ware vergass.
@senior1 herzlichen Dank.
Wie sieht es mit dem Wagen aus? Wenn ich mit meinem fahre, bekomme ich dann Benzingeld o.ä.?
(Bei einer tgl Arbeitszeit von 5h und als alleinerziehende, sind 3h schon viel, zumal ich halt in der Zeit hätte schlafen müssen, was mir dann in der folgenden Nacht beim Arbeiten gefehlt hat...so baut sich halt leider Fehlerpotential auf...)
Es geht mir darum grundsätzlich zu wissen, wie ich zukünftig reagiere, diese Situation ist durch und erledigt.