In Freizeit Fehler ausgleichen?

2 Antworten

Das Arbeitsrecht kennt die Begriffe "Fahrlässigkeit" und "grobe Fahrlässigkeit". In diesem Fall handelt es sich um eine Fahrlässigkeit. Kann jedem passieren. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Unternehmerisches Risiko. Der AG kann dich bitten deinen Fehler in deiner Freizeit wieder gutzumachen, aber nicht zwingen. Um aber einen weiterhin guten Betriebsfrieden zu haben, empfiehlt es sich drei Stunden Freitzeit zu opfern. Das dürfte machbar sein.


Mimi48 
Beitragsersteller
 15.11.2022, 12:51

@senior1 herzlichen Dank.

Wie sieht es mit dem Wagen aus? Wenn ich mit meinem fahre, bekomme ich dann Benzingeld o.ä.?

(Bei einer tgl Arbeitszeit von 5h und als alleinerziehende, sind 3h schon viel, zumal ich halt in der Zeit hätte schlafen müssen, was mir dann in der folgenden Nacht beim Arbeiten gefehlt hat...so baut sich halt leider Fehlerpotential auf...)

Es geht mir darum grundsätzlich zu wissen, wie ich zukünftig reagiere, diese Situation ist durch und erledigt.

senior1  15.11.2022, 21:02
@Mimi48

Du bist zu nichts verpflichtet. Du entscheidest ob und wie du fährst und auf wessen Kosten.

Warum sollten andere Fahrer den Mist, den Du gemacht hast, ausbaden, womöglich sogar ihren Feierabend verschieben?

Arbeite zuverlässiger, dann stellt sich die Frage doch gar nicht und der AG ist nicht gezwungen, eine Kündigung auszusprechen!


senior1  15.11.2022, 09:31

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man besser nichts schreiben.

Mimi48 
Beitragsersteller
 15.11.2022, 12:41

@Alarm67 Erstens kann mich der AG definitiv deshalb nicht kündigen, maximal abmahnen.

Zweitens haben verschiedene Faktoren dazu geführt, dass ich die Ware "vergass", nicht meine Unzuverlässigkeit.

Drittens verschiebe ich oft genug meinen Feierabend, weil ein Fahrer verschlafen hat; dies nur am Rande!

Viertens ging es nicht um meine Arbeitsmoral, sondern die Frage "Freizeit bzw privater PKW ", deshalb ist deine Antwort keine Antwort auf meine Frage.

Snooopy155  15.11.2022, 09:40

Der Kommentar von senior1ist so was von daneben! Ein Arbeitgeber muß seiner Arbeitskraft schon grobe Fahrlässigkeit nachweisen, damit er aus seiner Verantwortung entlassen wird. In diesem Fall wird dies nur schwer nachzuweisen sein.

Mimi48 
Beitragsersteller
 15.11.2022, 12:35
@Snooopy155

@Snoopy155 ich denke, senior1 bezog sich auf das Kommentar von Alarm67, welches ich persönlich auch als gar nicht hilfreich empfinde und auch sehr anmaßend.

Mein Fehler war nicht grob fahrlässig, es haben verschiedene andere Faktoren dazu geführt, dass ich die Ware vergass.