Nebengewerbe während Kurzarbeit anmelden?
Sehr geehrte Finanzfrage Online-Community,
Ich werde meine Daten und Fragen so kurz wie möglich halten.
Notwendigen Daten:
- Ich habe vor, eine Nebengewerbe als Kleinunternehmer zu registrieren
- 30 Stunden pro Woche an einem Hauptjob beschäftigt
- Kurzarbeit-Modus seit 1. Dezember registriert
- Ich weiß, dass ich auf anrechnungsfreien Zusatzverdienst Anspruch auf die Höhe meines bisherigen (d. H. November) Nettoeinkommens habe
- Meine Fragen:
- Wenn ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalte:
- Wie schreibe ich das erwartete Einkommen aus meiner Hauptbeschäftigung in einer Situation, in der der Kurzarbeitsprozent von Monat zu Monat geändert werden könnte?
- Wenn ich das schreibe, soll ich mein gesamtes Einkommen inkl. das Kurzarbeitgeld und mein abgezogener Bruttolohn oder sollte das irgendwie getrennt geschrieben werden?
- Da ich im Kurzarbeit-Modus bin, habe ich gelesen, dass ich dieses zusätzliche Einkommen meinem Arbeitgeber melden muss, damit er es zur Arbeit an die Bundesbehörde weiterleiten kann, damit diese sehen kann, ob das Kurzarbeitsgeld neu berechnet werden muss.
- Weiß jemand, wie und auf welche Weise ich diesen Bericht weiterleiten soll?
- Normalerweise müsste ich dieses zusätzliche Einkommen nicht meinem Gesundheitsdienstleister, Rentenversicherer und anderen, die einen Teil meines Einkommens erhalten melden, da es relativ gering wäre - 10 Stunden pro Woche mit einem maximalen Einkommen von 350 € pro Monat. Wenn Mann bedenkt, dass während der Kurzarbeit jeder weniger Beiträge zahlt, bin ich jetzt dazu verpflichtet oder nicht?
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Danke für den Link, aber der hat mir nicht viel geholfen.
An einer Stelle steht es das ich Recht auf eine anrechnungsfreie Zuverdinst in der Höhe von meinem urspünglichen Nettoeinkommen und an eine andere Stelle (im Beispiel) steht es das Kurzarbeitgeld gekürzt wird in voll- oder Teilbetrag wenn mann durch Nebengewerbe zusatz Einkünfte hat.
Und genauer Antwort auf "voraussichtliche Einkünfte aus nichselbständigen Arbeit" kann Man leider da auch nicht finden. Dann muss ich mich an die BAF wenden wenn niemenad diese Erfahrung hatte.
Vielen Dank trotzdem, sehr nett!