Hat Interactive Brokers das Recht Aktien eines Cash Kontos zu verleihen?
Meine Frage steht oben.
Ich habe bei IBKR nachgefragt, der Supportmitarbeiter meinte sofern man nicht an einem bestimmten Programm teilnimmt würden die keine Kundenaktien verleihen.
Auf meine Nachfrage wurde mir die Kundenvereinbarung zugesendet.
Unter Punkt 24 und 25 geht es um das Recht Kundenaktien zu verleihen.
Unter Punkt 24 sieht es noch so aus, als ob sich das Verleihen nur auf Aktien eines Margin Kontos bezieht, aber unter Punkt 25 steht folgendes:
"25. Sicherheitsinteresse: Alle Vermögenswerte jeglicher Art, die von oder im Namen von IBKR für Rechnung des Kunden gehalten werden, werden hiermit
an IBKR verpfändet, und der Kunde gewährt IBKR hiermit ein vollwertiges erstrangiges Pfandrecht und Sicherungsrecht zu Gunsten von IBKR, um die Erfüllung der Verpflichtungen und Verbindlichkeiten gegenüber IBKR zu sichern, die sich aus diesem oder einem anderen Vertrag ergeben."
weiter heißt es:
"Ungeachtet des Vorstehenden und zur Vermeidung von Zweifeln, dürfen keine Vermögenswerte eines IRA Kontos als Sicherheit für die Verpflichtungen anderer Konten verpfändet werden und kein Nicht-IRA Konto darf nicht als Sicherheit für die Verpflichtungen eines IRA-Kontos verpfändet werden."
Die zwei Abschnitte wurden mit DeepL übersetzt und stammen aus der Kundenvereinbarung von IBKR (siehe Punkt 25)
Wer sich das Dokument anschauen möchte:
Registration_v2.formSampleView (interactivebrokers.com
Ich wäre froh, wenn sich jemand in diesem Bereich auskennt und mir eine gewisse Antwort geben kann, ob denn nun IBKR Kundenaktien verleihen darf, wenn der Kunde nur über ein Cash Konto bei IBKR verfügt und an keinen besonderen Programm teilnimmt.
2 Antworten
Es gibt in Deutschland beispielsweise Lynx Broker als Vertriebskanal für Interactive Brokers. Dort findest Du diverse Dokumente auf Deutsch: www[.]lynxbroker[.]de/service/dokumente/
Insbesondere dies: IBIE_Customer_Agreement_DE.pdf
So wie ich das verstehe, hat IBKR das Recht, über die in den Accounts verfügbaren Wertpapiere und Terminpapiere generell zu verfügen, um die Verpflichtungen des Kunden zu erfüllen. Sie werden einem Sicherungspfand unterworfen, d.h. können liquidiert werden, wenn beispielsweise eine Lastschrift gegen Dein Referenzkonto nicht ausgeführt werden kann oder anderweitig Mittel fehlen.
Die interessanten Bedingungen sind in dem IBKR Agreement bei Lynx zu finden:
- E (i): IBIE may use Client financial instruments on own account.
- E (ii): IBIE may use Client financial instruments to enter into securities financing transactions and / or use such Client financial instruments on own account or for the account of another person or client(s) of IBIE on specified terms agreed between us.
Eine solche Vereinbarung findet sich in Schedule 4 – Stock Yield Enhancement Program.
Ich würde daraus ableiten, dass die Wertpapierleihe mit einer Partizipation des Kunden an Gewinnen daraus nur erfolgt, wenn der Kunde der SYEP Vereinbarung zustimmt. Ohne SYEP kann IBKR ebenso ein Wertpapierleihe durchführen, aber nur an andere Kunden.
DEGIRO tut dies auch, wenn auch transparenter. Dort steht klar "Wenn Sie Kunde werden, geben Sie der DEGIRO das Recht, Ihre Wertpapiere auszuleihen."
So wie ich das sehe, kann der Broker lt. AGB auch bei Cash Accounts Aktien von Kunden verleihen, die nicht am SYEP teilnehmen (siehe Punkt 1). Zur Sicherheit kannst Du ja Interactive Brokers fragen und dies auf die eine oder andere Art bestätigen lassen.
Ich habe mein Konto bei Interactive Brokers über Banx. Ich habe mal nachgefragt, dann hieß es, dass IB gemäß den Bestimmungen auch meine Wertpapiere verpfänden kann. Mal schauen, ob die mir auch verraten, was sich hinter "gemäß den Bestimmungen" konkret verbirgt und ob es ausschließlich verpfändet werden kann, oder auch verliehen...
Erstmal danke für deine Antwort.
Vielleicht kannst du mir noch ein paar Fragen beantworten?
(1) „ Ohne SYEP kann IBKR ebenso ein Wertpapierleihe durchführen, aber nur an andere Kunden.“
Das heißt an Kunden, die ebenfalls eine Depot bei IBKR / IBIE haben?
(2) Was passiert wenn der Kunde nicht zahlen kann? Bekomme ich dann den genau mir zustehenden Betrag von IBKR / IBIE oder könnte das auch weniger sein?
(3) Das verpfänden erfolgt nur, wenn eine Lastschrift gegen mein Referenzkonto vorliegt, oder könnte IBKR /IBIE auch meine Wertpapiere verpfänden, weil sie z.B Aktien von Kunde A an Kunde B verliehen haben und Kunde B nicht zahlen kann und IBKR selber zahlen muss? Oder generell wenn IBKR / IBIE in Zahlungsschwierigkeiten gerät, dürfen die dann meine Wertpapiere verpfänden? Wenn ja: Sind die dann verpflichtet mir die volle Höhe zurückzuerstatten? Eigentlich gehören doch Wertpapiere zum Sondervermögen der Bank, sind die dann nicht sicher (auch bei einer Zahlungsunfähigkeit der Bank)?
(4) Was passiert eigentlich wenn IBKR / IBIE meine Wertpapiere verleiht und es dann zu einem Schuldenschnitt kommt? Werden die dann mir nicht mehr zurückerstattet, obwohl ich nur ein Cash Konto habe und nicht am SYEP teilnehme?
(5) Weiß jemand wo ich einen Stresstest über IBKR / IBIE finden kann? Ich finde bei IBKR nur Stresstests zur Bewertung eines Kundenportfolios.
ad 1) So wie ich das aus den AGB lese, ist das so.
ad 2) Wertpapierleihen erfolgen nur gegen Collaterals, d.h. es müssen Sicherheiten hinterlegt werden. Ein Nachteil dabei ist, dass Du nicht mehr der Halter der Aktien bist.
ad 3) Wertpapiere sind Sondervermögen, wenn Du aber Verpflichtungen hast, die nicht beglichen werden, unterwirfst Du Dich insbesondere mit dem beim Broker verwalteten Vermögen der Aufrechnung. Du kannst diese Wertpapiere also nicht als Sicherheit für z.B. ein Darlehen bei einer anderen Bank verwenden.
ad 4) Gute Frage - stelle diese mal Interactive Brokers. Ich vermute, dass ein Schuldenschnitt bei den Sicherheiten nicht zu erwarten ist, d.h. die Wahrscheinlichkeit des Szenarios dürfte praktisch Null sein.
ad 5) Das wäre vielleicht von den Aufsichtsbehörden zu bekommen. Ersatzweise gibt es die Ratings der einschlägigen Agenturen, z.B. https://www.interactivebrokers.com/en/general/about/ratingSandP.php
Liegen auf einem Cash-Konto auch Wertpapiere?
Zum Thema Depot:
https://www.brokervergleich.de/wissen/so-geht-boerse/wie-sicher-ist-ein-depot/
Ein Cash Account ist ein Depot, das nur Long-Positionen und gedeckte Derivate enthält. Es gibt auch Margin Accounts, die finanzierte Positionen erlauben.
Inwiefern beantwortet den deine Antwort meine Frage?
Meiner Meinung nach ist sie zu allgemein gehalten, da die Annahme zugrunde liegt, dass "praktisch alle Broker" sich das Recht in der AGB einräumen lassen die Wertpapiere des Kunden zu verleihen.
Ich wollte mir dann die AGB meines Brokers anschauen, um zu wissen, ob dieser sich das Recht der Wertpapierleihe auch bei Cash Konten einräumt oder nur bei Margin Konten. Soweit ich das aus dem Client Agreement meines Brokers erkannt habe, haben die das Recht Aktien von Margin Konten zu verleihen, bei Cash Konten war ich mir aber nicht sicher. Deshalb war meine Frage, ob die sich das Recht der Wertpapierleihe (z.B. unter Punkt 25) auch bei Cash Konten einräumen oder nicht. Da ich kein studierter Jurist bin, bin ich mir nicht sicher, wie der Punkt 25 zu verstehen ist.
Und für genau diesen Aspekt der Wertpapierleihe wollte ich eine Antwort haben.
Das beantwortet meine Frage nicht. Den Artikel hatte ich schon vorher gelesen, dort wird auch erwähnt, dass (ich zitiere) "Praktisch alle Broker und Investmentgesellschaften haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen, dass sie berechtigt sind, die zur Verwahrung gehaltenen Aktien aus dem Sondervermögen verleihen zu dürfen. "
Wenn ein Broker Aktien an Dritte verleihen darf (weil er das in seine AGB geschrieben hat), dann kann es vorkommen, dass der Schuldner diese nicht zurückzahlen kann. Ab einer gewissen Ausfallmenge dürfte auch die Bank / der Broker zahlungsunfähig werden.
Zudem ist "Praktisch alle Broker" sehr allgemein gehalten. Darum habe ich mir das Client Agreement von IBKR zusenden lassen und in meiner Frage daraus zitiert und darauf gehofft, dass ein Nutzer, der sich in diesem Gebiet sehr gut auskennt, mir eine kompetente Antwort liefert...
Ich finde schon, dass meine inkompetente Antwort Deine Frage beantwortet. Schön dass Du den Artikel schon vorher gelesen hattest, das konnt ich natürlich nicht ahnen.
Wenn Dir die Formulierung zu allgemein und das Client Agreement nicht verständlich genug ist solltest Du einen Rechtanwalt fragen. Eine rechtssichere Antwort wirst Du hier in Forum nicht erhalten können.
Danke für deine Antwort Gandalf.
Aber bei deinen Antworten auf meine Fragen (2) und (3) liegt vielleicht ein Missverständnis vor. Ich will selber meine Aktien nicht verleihen und möglichst keine Verpflichtungen mit dem Broker eingehen. Ich möchte einfach nur Aktien 100% eigenfinanziert kaufen und diese auf meinem Depot liegen haben, am liebsten ohne das die jemand anrührt. Kann der Broker meine Aktien auch verpfänden oder verliehen, wenn ich keine Verbindlichkeiten gegenüber den Broker oder sonst jemanden habe?
Vielen Dank schonmal im Voraus!