Nicht pfändbar gelten Harzt IV und Grundsicherung (Leistungen nach SBG XII), aber auch "im Regelfall" Kindergeld (Quelle: http://kindergeldhilfe.de/2008/04/21/ist-kindergeld-pfaendbar ).

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Ja, muss man (ausser im nachweislichen Krankheitsfall des Schülers). Wenn die Eltern das Geld nicht aufbringen können, so können sie "Leistungen der Bildung und Teilhabe" der jeweiligen Stadt beantragen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Leistung_f%C3%BCr_Bildung_und_Teilhabe

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Mir fallen spontan zwei (theoretische) Vorteile ein:

  • Du musst für jedes Aktienpaket von z. B. 100 Stück der Aktie der Firma A und Firma B, die Du in Dein Depot legst, nicht extra 2 x Ordergebühren zahlen
  • der Verwalter ist ein Profi und nimmt nur - hoffentlich - rentable Aktien in den Fonds, die Gewinn bringen

Allerdings hat es auch (praktische) Nachteile wie z. B.

  • Du hast keine Kontrolle darüber, welche Aktien in den Fonds kommen
  • Offene Fonds könn(t)en geschlossen werden und Du kommst schwer bis gar nicht an Dein Geld

Empfehlenswert? Da bin ich selber unsicher :/

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Auch die Provision m. E. gilt als Einnahme und wird angerechnet, so dass Du zum Hartz IV-Bezug 100 € (vom Nettoeinkommen) dazu verdienen darfst und alles darüber abgezogen wird.

Quelle: http://www.kinder-armut.de/hartz-4-iv-alg-2-sgb-ii/einkommen.html

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Durch die Eintragung eines lebenslänglichen Nießbrauch-/Wohnrechtes (Quelle: http://www.steuertipps.de/lexikon/n/niessbrauch) ins Grundbuch.

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Wenn der Platz da ist und bei Dir niemand etwas dagegen hat (z. B. Eltern bei U18), würde eigentlich nichts dagegen sprechen. Allerdings wird Dein Einkommen (z. B. Kindergeld) zugerechnet bei der Mutter Deines Freundes bzw. Dir etwas abgezogen (falls Du Alg II bekommst).

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Es kommt dabei immer auf

  • die individuelle Risikoneigung
  • das Sicherheitsbedürfnis
  • den Rendite"wunsch"
  • wie sollen die Zinszahlungen sein (z. B. bieten einige Banken auf Tagesgeld monatliche oder quartalsweise oder... Zinszahlungen an)

an. Doch auch,

  • wie viel man anlegen möchte
  • ob das eine Summe ist oder Sparplan
  • wie lange soll es angelegt werden
  • muss man auch kurzfristig an das Geld (z. B. wenn das Auto in die Werkstatt muss)

Ich nehme mal an, dass Du an Aktien, Zertifikate und Fonds kein Interesse hast. Anbieten würden sich meiner Meinung (Staats-/Unternehmens-) Anleihen oder ETF oder das "klassische" Festgeld.

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Theoretisch gibt es (ohne Gewähr und nur reine Vermutung):

  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Bafög
  • Wohngeld
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Kindergeld
  • ....

Ich würde an Deiner Stelle einfach mal bei den jeweiligen Ämtern fragen und/oder Anträge stellen.

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Ich bin mir nicht sicher, aber vermute, dass ein Steuerverein, Steuerberater oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Steuerrecht Dir sagen kann, ob der Bescheid fehlerhaft ist oder nicht.

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Kindergeld für in Ausland wohnende Deutsche müssen unter anderem:

  • eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausüben oder
  • Rente nach deutschen Vorschriften beziehen.

Quelle: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=99394.html

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Ich denke, selbst wenn Du keinen Anspruch hast, dass Du die Beerdigungskosten beantragen solltest (und diese vermutlich auch übernommen werden müssen). Persönlich würde ich allerdings nichts zahlen und den Kontakt zu der Familie mehr als minimieren, denn abgesehen von den Umständen in der Vergangenheit, hat der ERBE erst einmal die Beerdigungskosten zu zahlen (Quelle: http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/tipps/beerdigung_pflichten.php ).

Ach ja, Dir steht übrigens ein Pflichtteil des Erbes zu.

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Der Unterhalt ist nicht als eine Art Taschengeld für das Kind anzusehen! Davon werden auch anteilig Miete, Strom, Lebensmittel etc. gezahlt, was in den meisten Fällen mehr ist als Unterhalt!

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Ja, er muss in jedem Fall zahlen, aber das Kind hat nur einen begrenzten Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss (höchstens 72 Monate und bis zum 12. Lebensjahr). Sollte das Kind keinen Anspruch mehr haben, kann die Kindsmutter den (auch anteiligen, fehlenden) Unterhalt per Anwalt einfordern und ihn ggf. anzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.

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Kannst Du bei z. B. bei der Sparkasse kein P-Konto eröffnen? Dies soll ein pfändungssicheres Konto sein und meines Wissens ist die Bank verpflichtet Dir ein (Guthaben-) Konto zu eröffnen.

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Es besteht hier kein Eigenbedarf, der durchsetzbar ist. Dieser gilt nur, wenn Verwandte des Vermieters in die Wohnung ziehen (z. B. eigene Kinder), doch nicht bei Freund/in.

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