Auch die Provision m. E. gilt als Einnahme und wird angerechnet, so dass Du zum Hartz IV-Bezug 100 € (vom Nettoeinkommen) dazu verdienen darfst und alles darüber abgezogen wird.

Quelle: http://www.kinder-armut.de/hartz-4-iv-alg-2-sgb-ii/einkommen.html

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