Ich habe vor 2 Wochen ein Tablet gekauft und mit ec-Karte bezahlt, gilt der Kontoauszug als Beleg?

4 Antworten

Auf deinem Kto-Auszug stehen Tag und Zeit des Kaufes, anhand dessen kann der Händler den Original Kauf nachvollziehen. Somit hat er dann den Beleg für zB Umtausch.

Steht auf dem Kontoauszug, was Du gekauft hast?

Zumindest ist der Kontoauszug ein Beleg dafür, dass Du etwas bezahlt hast, mehr vermutlich nicht.


Mikkey  26.10.2015, 10:40

Im Streitfall beweist der Kontoauszug in Zusammenhang mit den Buchungsunterlagen des Verkäufers den Kauf ganz eindeutig.

Die Frage ist allerdings, wem hier was belegt werden soll. Dem Finanzamt wird der Kontoauszug sicher nicht genügen.

gammonwarmal  26.10.2015, 16:17
@Mikkey

Im Streitfall beweist der Kontoauszug in Zusammenhang mit den Buchungsunterlagen des Verkäufers den Kauf ganz eindeutig.

Danach wurde aber nicht gefragt. Auch Zeugen werden sicherlich ausreichen. Oder auch eine Videokamera über der Kasse.

Mikkey  26.10.2015, 19:40
@gammonwarmal

Es wurden eine ganze Menge Dinge nicht gefragt.

Zeugen und Videokamera sind aber nicht zwingend vorhanden, die Buchungsunterlagen des Verkäufers hingegen schon.

Mangelhaft bzw. defekt oder die Farbe des Gehäuses gefällt dir nicht mehr ???

Gewährleistungsansprüche bei Mangel oder Defekt dürfen nicht am Kassenbon scheitern .Der Kassenbon macht es lediglich leichter den Kauf zu beweisen . Es reicht aber auch der Kontoauszug oder auch Zeugen , welche beim Kauf anwesend waren .

Bei nicht gefallen der Ware bist du auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen .

Gruß Z... .

nein. Aber es wurde ja mit EC Karte bezahlt, also abgebucht. Dazu ist eine Unterschrift erforderlich. Bitte Deine Bank Dir den Original Beleg mit Deiner Unterschrift vorzulegen. Den kannst Du dann fotografieren oder kopieren.