Gewerbe mit Vorstrafen?

1 Antwort

Ein Gewerbe als Tonstudio, Fotograf usw. geht.

Ich wundere mich aber schon sehr, dass 5 Monate auf Bewährung nicht im Führungszeugnis stehen. Eigentlich müsste alles ab 100 Tagen (Geld und Haftstrafen) dieser länge eingetragen werden. Ausserdem werden Haftstrafen bis 6 Moante eigentlich auch immer in Geldstrafen umgewandelt. Liegt aber vermutlich an den Vorstrafen.

Um auf die Eintragungen zurück zu kommen. Eine Schankerlaubnis würdest Du nicht bekommen.

Aber da kein Wirtschaftsvergehen dabei ist, darfst Du sogar GmbH-Geschäftsführer werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Squizee 
Beitragsersteller
 04.06.2020, 19:04

Danke dir, hat mir ein gutes Stück weitergeholfen. Die Vorstrafe wurde nicht eingetragen wegen Richter - weiß nicht mehr genau wieso aber das war sein Urteil. (wegen Arbeit, usw. denke ich) ^^