Gewerbe mit Vorstrafen?
Hallo, habe eine Vorstrafe wegen schwerer KV, scheint nicht im Führungszeugnis auf (5 Monate auf 3 Jahre), unter anderem mehrere Anzeigen wegen normaler KV, SMG, Beamtenbeleidigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, usw.
Also bin kein unbescholtenes Blatt, jedoch hatte ich meistens Glück das viel fallen gelassen worden ist & nichts im Führungszeugnis aufscheint.
Sollte ich bei Anmeldung eines Gewerbes (Tonstudio, Fotograf & Videoproduktion) Probleme bekommen?
Ich weiß das es ein Nachsichtsansuchen gibt, welches man stellt wenn man eine Vorstrafe hat. Aber da mein Führungszeugnis sauber ist, sollte ich das ja eigentlich nicht benötigen oder wie sieht das rechtlich aus?
1 Antwort
Ein Gewerbe als Tonstudio, Fotograf usw. geht.
Ich wundere mich aber schon sehr, dass 5 Monate auf Bewährung nicht im Führungszeugnis stehen. Eigentlich müsste alles ab 100 Tagen (Geld und Haftstrafen) dieser länge eingetragen werden. Ausserdem werden Haftstrafen bis 6 Moante eigentlich auch immer in Geldstrafen umgewandelt. Liegt aber vermutlich an den Vorstrafen.
Um auf die Eintragungen zurück zu kommen. Eine Schankerlaubnis würdest Du nicht bekommen.
Aber da kein Wirtschaftsvergehen dabei ist, darfst Du sogar GmbH-Geschäftsführer werden.
Danke dir, hat mir ein gutes Stück weitergeholfen. Die Vorstrafe wurde nicht eingetragen wegen Richter - weiß nicht mehr genau wieso aber das war sein Urteil. (wegen Arbeit, usw. denke ich) ^^