Geschäftskonto unter 18 erlaubt?
Hi, ein Freund von mir und ich wollen ein Gewerbe gründen und dafür dann auch ein Geschäftskonto eröffnen. Geht das unter 18 (unsere Eltern wären ausnahmslos einverstanden) und was gilt es zu beachten?
3 Antworten
Erstmal ein Gewerbe unter 18 anmelden...
Das geht, dauert aber im Falle eines Freundes, bis zu 11 Monate. Danach seit ihr offiziell voll geschäftsfähig und könnt auch ein normales Geschäftskonto eröffnen.
Überlegt euch bei dem Aufwand gut, ob ihr das wirklich wollt. Viele Ideen sind am Anfang sehr illusionistisch.
Es gibt verschiedene JuniorGiroKonten, die man auch als Minderjähriger eröffnen und halten darf. Evtl. gibt es das auch als Geschäftskonto, bzw. lässt sich als einen nutzen. Ein klassisches Geschäftskonto hingegen erfordert meistens die Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder eines anderen Nachweises. Und den kriegt ihr natürlich erst mit Anmeldung eures Gewerbes, was als Minderjähriger wiederum nur mit Beschluss des Familiengerichtes möglich ist.
In anderen Worten: nein, ihr müsst nicht 18 für das Geschäftskonto sein. Ihr müsst nur voll geschäftsfähig sein bzw. ein Gewerbe nachweisen. Die volle Geschäftsfähigkeit als Minderjähriger erreicht ihr wie gesagt über das Familiengericht und andere Behörden.
Wartet, bis ihr die Genehmigung des Familiengerichts habt und lasst euch dann bei eurer Hausbank beraten. Ohne die Gewerbeanmeldung läuft da eh nichts.
Ohne explizite Ausnahmegenehmigung durch das jeweils zuständige Familiengericht kann ( selbst mit Einwilligung der Eltern ) keiner von Euch beiden ein Gewerbe anmelden.
Ja, das wissen wir und sind da auch schon dran. Mir ging es auch nicht um die Gewerbegründung an sich, sondern um das Eröffnen eines Geschäftskontos.
Danke erst mal für die Antwort und ja ist uns klar, dass da wahrscheinlich einiges an Arbeit auf uns zukommen wird... und habe ich das richtig verstanden, dass wir mit der Kontoeröffnung auf jeden Fall noch bis 18 warten müssen?