Das gerichtliche Verfahren ist unterbrochen. Der Treuhänder oder Insolvenzverwalter könnte es aufnehmen, wird es aber nicht tun. Meines Wissens nach werden aber die Zentralen Mahngerichte von den Insolvenzbeschlüssen benachrichtigt. Das Verfahren nimmt dann zwangsläufig keinen Fortgang mehr.
Das kenne ich. Das ist für den Fall, dass der Rechtsanwalt keine Prozesskostenhilfe bekommt, dann muss er auch für seine Arbeit vergütet werden. Wenn du dies nicht eingehen willst, dann befolge den Ratschlage von wfwbinder. Dann müsstest du selber den Antrag bei Gericht stellen.
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