generalvollmacht

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In welcher Form ist die Generalvollmacht denn erteilt worden? Nur privatschriftlich oder auch notariell beglaubigt? Ohne notarielle Beglaubigung können keine Grundstücksgeschäfte vollzogen werden. Außerdem neigt der Rechtsverkehr dazu, nur privatschriftliche Vollmachten nicht anzuerkennen. Im Bankensektor wird man zudem auf besondere Schwierigkeiten stoßen. Ich kann mir keine Bank vorstellen, die im Privatbereich eine Kontoeröffnung nur durch Bevollmächtigte akzeptieren wird. Das stört nicht nur die Bankenroutine, sondern bringt auch Probleme im Hinblick auf Geldwäschevorschriften: Banken sind verrpflichtet, ihre Geschäftspartner eindeutig zu identifizieren und das wird schwierig, wenn man den Geschäftspartner garnicht erst zu Gesicht bekommt.

Garnicht durch Bevollmächtigte können Rechtsgeschäfte wie letztwillige Verfügungen uä vollzogen werden.