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Quelle: DIE RHEINPFALZ

Das „Filmgeld“ wird auf Internetplattformen, unter anderem bei Amazon oder Ebay, beworben – dort läuft es auch unter den Rubriken Scherzartikel oder Souvenirs. Wer die Scheine in Verkehr bringt, macht sich jedoch strafbar. So verhaftete das bayerische Landeskriminalamt im Mai einen 24-Jährigen. Bei ihm wurden 145.000 Euro Falschgeld beschlagnahmt. Dabei handelte es sich um „Prop-copy-Banknoten“, die der Verdächtige im Internet erworben und deutschlandweit weiterverkauft haben soll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank

Tigo0 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 23:02

Ok, danke dann muss ich noch wissen ob das Geld auf der angepinnten webseite zu ähnlich an der echten banknote ähnelt oder sie so gekauft werden darf und in Deutschland zuhause als dekorations-Stück verwendet werden darf