freiwillige Krankenversicherung bei der AOK als Freiberufler, Beiträge
Hallo Forum,
ich möchte mich freiwillig bei der AOK versichern, weil dies meine letzte gesetzliche Krankenkasse war. Ich bin freiberuflich als Orgellehrerin tätig und liege mit meinem Gesamt-Einkommen knapp unter der Mindestberechnungsgrenze von 921,-. Ich arbeite unter 19,25 Stunden in der Woche, aber gelte, soweit ich weiß, trotzdem als hauptberuflich selbständig, da es meine einzige Erwerbsquelle ist.
Frage 1: Gilt in diesem Fall die gleiche Regelung wie für UNSELBSTÄNDIGE, nämlich einfach 14,9% des Einkommens als Beitragssatz, ODER ABER EIN ERHÖHTER TARIF, da ich VOLL SELBSTÄNDIG bin ? (Ich las etwas von einem Mindestsatz von 340,- für rein Selbständige!?)
Frage 2: Werde ich als selbständige Orgellehrerin (Kirchenorgel) mit über 450,- Verdienst zur Rentenversicherung verpflichtet ?
Bedanke mich herzlich für jede Auskunft und Hilfe hierzu.
2 Antworten
Ich bin freiberuflich als Orgellehrerin tätig und liege mit meinem Gesamt-Einkommen knapp unter der Mindestberechnungsgrenze von 921,-.
Als Hauptberuflich Selbständige wird dein Einkommen im günstigsten Fall mit 1.382,50 € angesetzt. Weniger geht nicht. Im Zweifel Statusfeststellungsverfahren anstreben.
Lehrer ohne eigene Angestellte sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Formulare müssten V050 und V023 sein (Befreiungsantrag, Feststellung der Versicherungspflicht). Auf diese Weise bekommst du die Antworten rechtsverbindlich.
Hallo,
bei weniger als 19 Stunden kann man on der GKV durchaus als nebenberuflich durchgehen, wenn man plausibel machen kann, was man in der restlichen Zeit tut: Kinder erziehen, Eltern pflegen, studieren o.ä. Dann zahlt man nur den Mindestbeitrag aufgrund der Mindestberechnungsgrenze.
Wenns allerdings nur am Mangel an Aufträgen liegt, wird es schwierig.
Viel Glück
Barmer
Hallo Kevin1905, herzlichen Dank. Eine Rückfrage hätte ich noch: Gilt man auch als versicherungspflichtiger Lehrer, wenn man keine "klassische" Lehrerausbildung hat, als die meine Kirchenmusikprüfung für Nebenberufler sicher nicht gilt ?