freischaffend tätig - Weihnachtsfeier absetzen?
Hallo, wir haben mal wieder eine Frage!
Als GbR mit 2 freischaffend tätigen Künstlern haben wir keine Angestellten, möchten aber auch gern eine Weihnachtsfeier für uns und unsere Angehören veranstalten (Restaurantbesuch). Ist das im gleichen Rahmen möglich, wie für Unternehmen mit Angestellten, wobei pro Mitarbeiter 110,00 EUR angesetzt werden können?
Theoretisch sind wir als Unternehmer ja auch Mitarbeiter unserer Firma und könnten somit für uns eine Weihnachtsfeier ausrichten. Und auf der Seite http://www.bwr-media.de/steuern-bilanzierung/2219_kleinunternehmer-die-falle-beim-sommerfest/ habe ich gelesen: Tipp: Ist z. B. Ihr Ehepartner Ihr einziger Angestellter, dürfen Sie auch zu zweit feiern. Stimmt das?
Vielen Dank schon mal für die Antwort!!! Katy von "venerius motus"
1 Antwort
Hallo und danke erst mal für die Rückmeldungen!
Und wenn wir nur für unsere GbR eine Weihnachtsfeier zu zweit eine Feier machen? Wie sieht es damit aus? Andere Unternehmen machen die Feier ja nicht nur für ihre Angestellten, sondern auch für sich!?
Manchmal werden auch Kunden eingeladen, wie funktioniert das damit? Das wäre dann ein Geschäftessen (Abrechnung über Bewirtungskosten)?
Danke im Voraus! Katy von "venerius motus"
@venerius: Also nochmal. 2 Unternehmer können zwar miteinander Weihnachten feiern, eine Betriebsveranstaltung wird es dadurch nicht.
Sind Kunden und/oder Arbeitnehmer dabei, schon.
"Andere Unternehmen machen die Feier ja nicht nur für ihre Angestellten, sondern auch für sich!?" Das kann sein, deswegen ändert sich nichts. Andere machen manches, was mit dem Steuerrecht nicht konform geht.
Dafür kommt dann gelegentlich eine Steuerprüfung und haut auf die Pfoten. Anschliessend darf man die bisher gesparten Steuern dann auch verzinsen ;-)