Antwort
Danke für die Antwort. Dachte es gibt ein Urteil mittlerweile, dass die Bahnstrecke eben nicht angesetzt werden muss? Durch Nachweis einer Bahnfahrkarte? Ok, dann verstehe ich die Variante meines Chefs mit Fahrtenbuch Kombi und 0,03 % nicht. (lt. Steuerberater) Noch andere Meinungen? Liebe Grüße