FerienJob/Minijob (Eltern Bürgergeld)?

1 Antwort

Der Ferienjob wir nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Also die kompletten 1.900,- sind für Dich frei.

Das Einkommen von Schülerjobs, die in den Ferien stattfinden, wird gar nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Da dürft ihr also so viel verdienen, wie ihr könnt. Perfekt eignen sich da für die Sommerferien Festivaljobs, wo oft in wenigen Tagen viel Geld zu verdienen ist.

Außerdem sind Minijobs seit dem Bürgergeld komplett frei.

Beispiel: Ein Schüler verdient sich mit einem Nebenjob, z.B. Zeitungen austragen, monatlich 250 Euro hinzu. Da der Betrag unter dem Freibetrag von 538 Euro liegt, wird dieses Einkommen nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

https://www.buergergeld.org/news/buergergeld-minijob-anrechnung-538/#Schuelerjobs-bis-538-Euro-anrechnungsfrei

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung