Entwässerung zu tieferliegenden Grundstücken?
Hallo, ich habe ein Einfamilienhaus gebaut auf einem abschüssigen Grundstück in Sachsen . Nun verlangt der Nachbar im tieferliegenden Grundstück das ich einen Entwässerungsgraben oder eine Drainage zu seinem Grundstück anlege, damit Oberflächenwasser nicht sein Grundstück flutet. Ist das rechtens?
Danke im Voraus
1 Antwort
Die Problematik wurde auch bereits durch den Bundesgerichtshof entschieden. Dieser urteilte, dass der Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich nicht verpflichtet ist, zu verhindern, dass das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück abfließt.
BGH
18.04.1991
NJW 1991, 2770
Der Eigentümer eines Grundstücks ist grundsätzlich nicht verpflichtet zu verhindern, dass das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück abfließt. Dies gilt auch, wenn er bei landwirtschaftlicher Nutzung des Grundstücks von der Bewirtschaftung als Grünland zum Anbau von Mais übergeht und sich dadurch der Wasserlauf verändert.
OLG Karlsruhe
6 U 141/05
11.04.2007
Ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch eines Grundstückseigentümers gegen seinen Nachbarn wegen Wasser, das vom Nachbargrundstück eindringt, hat zur Voraussetzung, dass die Beeinträchtigung nicht nur auf Naturkräfte - etwa ein vorhandenes Gefälle - zurückgeht; der Abwehranspruch kann insbesondere dann bestehen, wenn aufgrund baulicher Veränderungen mehr Wasser auf das Grundstück des Beeinträchtigten gelangt, als es ohne die Veränderung der Fall wäre.
Alles für den Fall, dass es "wildes" Wasser ist und es nicht durch versiegelte Flächen verursacht wird. Neuere Urteile kenne ich ad hoc nicht.