Eingeschrieben oder nur mit Mail falsch gelieferte Küche reklamieren?
Ich habe eine Küche bestellt und ausdrücklich gewünscht, dass der Backofen, den ich von der vorgängigen Küche wieder verwende, auf die gleiche Höhe kommt, wie dieser auch in der vorgängigen Küche platziert war. Da der Tisch nahe beim Backofen ist, wollte ich die Stühle nicht wegnehmen, um ein Blech aus dem Backofen zu nehmen. Wenn der Backofen auf der gleichen Höhe wäre wie in der vorhergehenden Küche, würde das gehen. Das geht jetzt nicht, da der Backofen niedriger platziert ist bei der falsch angefertigten Küche. Ausserdem hat der Backofen einen Spiegel, wenn man auf der anderen Seite sitzt, hätte man ein schönes Spiegelbild, mit dem niedrigeren platzierten Backofen sieht man die Lehne des gegenüberliegenden Stuhles was mich noch mehr stört als Stühle wegnehmen.
Auf dem Bild vom Küchenplaner ist der Backofen richtig und darunter hätte ich eine Schublade mehr, die ich gut gebrauchen könnte.
Lieferant ist eine deutsche Firma, Uebergabeprotokoll wurde mir zum Unterschreiben hingehalten bevor der Möbel-Schriener, der die Küche aufgebaut hat ging. Wie muss ich reklamiren, dass ich zu der Küche Komme, wie ich diese bestellt habe? Danke für Antworten, ich wohne in der Schweiz und kenne mich mit dem deutschen Verbraucherschutz nicht aus.
3 Antworten
Ist Lieferort in der Schweiz oder in Deinem Haus in Deutschland? Das könnte später von Bedeutung werden bezüglich des anwendbaren Rechts.
Einstweilen aber solltest Du in einem ersten Schritt abgleichen, ob die Planungen auch tatsächlich in den dann abgeschlossenen Vertrag übernommen worden sind. Planungsprozesse führen ja ab und zu dazu, dass Dinge geändert werden.
Besonderes Augenmerk bedarf natürlich der Inhalt des von Dir unterschriebenen Protokolls. Dazu kann man aber nichts sagen solange man dessen Inhalt nicht kennt.
Wenn aber alles stimmt, dann solltest Du Punkt für Punkt die Unterschiede von Vertrag und Vertragsausführung benennen und um Nachbesserung bitten, am besten mit Fristsetzung.
Die Erfahrung lehrt, dass Einschreibebriefe mehr beachtet werden wie Kommunikation per Mail. Insofern sollte man diesen Weg bevorzugen.
"Uebergabeprotokoll wurde mir zum Unterschreiben hingehalten bevor der Möbel-Schriener, der die Küche aufgebaut hat ging"
Das könnte dir zum Verhängnis werden!
Mit der Unterschrift bestätigst Du eigentlich, dass Du alles kontrolliert hast und bestätigst mit Deiner Unterschrift, dass alles offensichtliche OK ist.
Hier hätte bereits der Mangel notiert werden müssen.
Nur weil man was vorgelegt bekommt, muss man das ja auch nicht gleich unterschreiben!!!
Schreibe den Namenhaften Küchenhersteller an in einem freundlich formulierten Brief und schildere das Problem .
Es sollte kein Problem sein , einen Herdschrank
( Einbauschrank ) im Sortiment zu haben , welcher Deinen Wünschen entspricht auf Kulanz zu tauschen
Dass die Gäste sich im Herd spiegeln ist lustig
Deshalb lade ich grundsätzlich nur gutaussehende Gäste ein.