Eigenkapital bei einer GmbH & Co KG - Frage zur Bilanz
ich lese gerade eine Bilanz von einer GmbH & Co KG. Auf der Passivseite sehe ich
A. Eigenkapital
I. Kapitalkonto Kommanditistin
Wie ist das zu verstehen? Ist das das einbezahlte Kapital, das man mit dem Kapital einer GmbH verleichen kann, denn es entspricht nicht der üblichen, mir bekannten Form a la Eigenkapital aus
I. Gezeichnetes Kapital
II. Verlust-/Gewinnvortrag
III. Jahresfehlbetrag
etc.
2 Antworten
Bei einer Gmbh & Co. KG ist die Kapitalaufteilung wie bei einer KG (nur das der Komplementär eben eine GmbH ist).
Daher hat die Komplementärin ein Kapitalkonto das keinen festen Betrag hat.
Das Kommandit kapital besteht aus den eingetragenen Kommanditanteilen. Das kann in der Bilanz auch pro Kommanditist namenlich eingetragen sein:
Kommanditeinlagen:
X 5.000,-
Y 10.000,-
Z 15.000,-
Daneben haben die Kommanditisten noch ein Kapitalkonto 2 auf dem die Gewin- und/oder Verustanteile gebucht werden udn auf dem auch die Gewinnanteile gebucht werden die ausgezahlt wurden.
Denn Gewinn sieht man nur in der GuV weil er in der Bilanz schon den Kommanditisten udn der Komplementärin gutgeschrieben ist.
Das typische Kapitalkonto der Komplementärin sieht etwa so aus:
Vortrag 25.134,-
Auszahlung aus dem Gewinn -20.000,-
Gewinn lfd Geschäftjahr 11.342,-
Komplementärkapital 16.476,-
Das Kommanditkapitlakonto des Kommanditisten verändert sich ncht, bzw. nur, wenn sich die Höhe der Kommanditeinlage ändert.
as Kapitalkoto 2 könnte so aussehen:
Vortrag 7.542,-
Entnahmen 5.000,-
Gewinn lfd. Geschäftsjahr 3.131,-
Kapitalkonto 2 X 5.673,-
In der Bilanz kann man den Gewinn nur sehen, wenn man die Gewinnanteile aller Gesellschafter zusammenzählt. also beser in die GuV sehen.
Die Darstellung des Kapitals dürfte hier nicht vollständig sein. Gem. UGB sollte folgendes aufgeführt sein: A) Eigenkapital I) Komplementärkapital 1. Festkapital 2. Variables Kapital II)Kommanditkapital 1. Bedungene Einlagen 2. abzgl. nicht eingeforderte Einlagen und genehmigte Entnahmen 3. abzgl. Verlustanteile III) nicht durch bedungene Einlagen gedeckte Verlustanteile
wobei Komplementär der (die) Voll- und Kommanditist der (oder die) Teilhafter sind. HTH