Ebay Kleinazeigen Käufer will Geld zurück?
Ich habe einen elektronischen Artikel (neu und ovp, war ein Geschenk) bei eBay Kleinanzeigen als Privatverkäufer verkauft. Der Käufer hat den Artikel abgeholt. Der Karton war ungeöffnet (mit einem durchsichtigen Aufkleber "versiegelt"), das hat er sich ganz genau angeschaut. Er fragte nach einer Rechnung, die ich aber nicht habe, da es eben ein Geschenk war. Letztendlich hat er mir das Geld gegeben und ist mit dem Gerät angedüst. Eine Woche später meldet er sich, dass der Artikel nicht neu sei und nicht funktioniere, er will die Rechnung oder das Geld zurück (~150€), ich solle mich umgehend melden.
Er hat den Artikel bzw. die Umverpackung genau inspiziert, das hätte er sich doch vorher überlegen müssen, oder? Hat er hier irgendwelche Ansprüche?
Danke!
2 Antworten
Ich habe einen elektronischen Artikel (neu und ovp, war ein Geschenk) bei eBay Kleinanzeigen als Privatverkäufer verkauft.
Unter Ausschluss der Gewährleistung?
Wieso der Artikel angeblich nicht neu (unbenutzt, ovp) sein soll, müsste der Käufer schon darlegen. Wenn der Artikel aber tatsächlich nicht funktioniert und anzunehmen ist, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat, ist das dein Risiko. Dann wirst du für den Mangel einstehen müssen.
PS: Hast du den Käufer mal gefragt, ob vielleicht einfach nur die Batterien leer sind? Das wäre bei einem "Gerät nix gehen, Gerät kaputt!" nicht so abwegig :)
Da Gerät hat einem Netzstecker :)
Hast du dem Käufer schon empfohlen, den Stecker in die Steckdose zu stecken?^^
Ich hoffe für dich, dass in der Kleinanzeige ein wirksamer Gewährleistungsausschluss enthalten war.
Da habe ich auch nochmal betont, dass ich Privatverkäufer bin und nichts zurücknehmen.
Denn das hier wird nicht reichen. Mal abgesehen davon, dass es nicht beweisbar ist.
Er war beim Abholen schon so seltsam und meinte, wenn es nicht geht, bringt er es mir zurück.
Das ist sein gutes Recht, wenn die die Gewährleistung nicht explizit und nachweisbar ausgeschlossen hast (§ 437 ff. BGB). Es sei denn, du wärst in der Lage, den angeblichen Mangel zu beheben.
Habt ihr nur gemeinsam die Verpackung geöffnet oder auch einen Funktionstest durchgeführt?
Ich bin als Privatverkäufer angemeldet.
Wir haben nur die Verpackung gemeinsam geöffnet, haben uns an nem neutralen Ort getroffen, weil ich schon schlechte Erfahrungen gemacht habe.
Lustig ist, dass er mir nun droht (Anwalt). Er will eine Rechnung haben. Vermutlich versucht er so das Gerät zurück zu geben und die Differenz (60€) vom originalen Kaufpreis zu meinem Preis zu kassieren.
Wie will er das überhaupt machen? Er kennt meinen Namen nicht, hat keine Adresse, Telefonnummer oder eMailadresse.
Ich bin als Privatverkäufer angemeldet.
Das ist vollkommen egal. Daher zum dritten Mal die Frage: Enthielt deine Anzeige einen wirksamen Gewährleistungsausschluss?
Wenn nein, fordere den Käufer auf, den Mangel zu spezifizieren und dessen Vorhandensein glaubhaft zu machen. Wenn er das kann, wirst du den Artikel auf deine Kosten reparieren (lassen) oder gegen Kaufpreiserstattung zurücknehmen müssen. Wenn der Käufer einen Anwalt einschaltet, wirst du auch den zahlen müssen.
Nein, enthielt sie nicht, da ebay Kleinanzeigen und nicht ebay.
Wenn er klagt, ist er dann nicht in der Beweispflicht?
Er muss beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Und er muss darlegen, dass der Mangel höchstwahrscheinlich schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat.
Du hingegen wärst in der Beweispflicht hinsichtlich eines wirksamen Gewährleistungsausschlusses. Da es den aber offensichtlich nicht gibt, können wir uns das schenken.
Also wie oben geschrieben: Fordere den Käufer schriftlich auf, den Mangel zu spezifizieren (was funktioniert nicht, welche gängigen Lösungsansätze hat der Käufer bereits versucht, inwieweit können Bedienfehler ausgeschlossen werden?) und dessen Bestehen glaubhaft zu machen (z. B. durch Fotos).
Du kannst die Sache natürlich auch aussitzen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Käufer hat den Mangel erfunden, um einen Vorwand für die Rückgabe zu bekommen. Dann kommt vermutlich nichts mehr.
- Der Mangel existiert und du bekommst als nächstes ein mäßig freundliches Schreiben von dessen Anwalt. Wenn du darauf nicht reagierst, geht es vor Gericht. Wenn es so weit kommt, solltest du ebenfalls einen Anwalt beauftragen. Alleine gegen eine anwaltlich vertretene Gegenseite hast du m. E. gute Chancen, den Prozess zu verlieren. Und das wird ziemlich teuer.
Ebay-Kleinanzeigen will bestimmt nichts zurück, sondern der Käufer.
Ob das was er da sagt stimmt wissen wir nicht. Allerdings hast Du ja den Artikel als nagelneu verkauft und wenn sich jetzt herausstellt, dass der Käufer zum Beispiel durch ein gefälschtes Siegel getäuscht worden ist steht des böse Verdacht eines Betrugs im Raum.
Der Artikel war noch im verschlossenen Umkarton von Am***n. Den haben wir gemeinsam geöffnet (original Klebeband)
Da Gerät hat einem Netzstecker :) Angeblich piepst es nur, ich vermute, dass es ein Bedienfehler ist. Er war beim Abholen schon so seltsam und meinte, wenn es nicht geht, bringt er es mir zurück. Da habe ich auch nochmal betont, dass ich Privatverkäufer bin und nichts zurücknehmen. Genauso wie er wusste, dass es keine Rechnung gibt