Darlehensvertrag nur im Zusammenhang mit Girokonto?
Ich habe zur Anschlussfinanzierung einer Immobilie ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen, die als Bedingung ein dortiges Girokonto verlangte.
Bislang war das Girokonto kostenlos, doch nun will die Bank Kontoführungsgebühren erheben.
Mein Hauptkonto mit Gehaltseingang habe ich bei einer anderen Bank.
Das weitere Girokonto würde ich aufgrund der neu eingeführten Gebühren gerne kündigen.
Meine Frage: kann die Bank mir daraufhin den Kredit kündigen oder ist die Kopplung des Kredites an ein dortiges Girokonto unzulässig?
2 Antworten
Die Bank darf das. Nach Par 492b BGB ist es ein "zulässiges Kopplungsgeschäft".
Ob jetzt gleichzeitig mit der Girokontoauflösung auch eine Kreditkündigung verbunden ist?
Es kommt darauf an, was die Bank dazu im Kreditvertrag, den Darlehensbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen formuliert und festgelegt hat.
Da musst Du entsprechend selber nachlesen.
Evtl. hat es auch auf die Kreditkonditionen Einfluss, die sich dann entsprechend erhöhen würden. Falls ja, dann ist es eine rechnerische Abwägung zwischen erhöhten Konditionen gegenüber der Kontoführungsgebühr.
Danke für die Antwort.
Aber indirekt ist es für mich eine Kontoführungsgebühr für meinen Kredit, denn nur dafür wird das Girokonto ja gehalten.
Und Kontoführungsgebühren für ein Kreditkonto sind ja bereits vom Gericht als widerrechtlich beurteilt worden.
Mein Girokonto, auf das mein Gehalt geht und von dem aus ich die Kreditrate auf das weitere Konto überweise, habe ich bei einer anderen Bank. Von dort könnten die Kreditraten genauso abgebucht werden.
Das Zusatzkonto hatte offenbar gemäß § 492b Abs. 1 Ziff. 1 a) BGB als einzigen Zweck die Kapitalansammlung zur Darlehnsbedienung.
Die nachträgliche Einführung einer Kontoführungsgebühr verletzt m. E. die Ein-Zweck-Bedingung; es soll zusätzlich eine Verwaltungskostengebühr erhoben werden, die einzig im Darlehnsgeberinteresse liegt. Aber vielleicht gibt es hier eine neuere bankenfreundliche Rechtsprechung?
Die Fragestellerin sollte nach der Genehmigung für die nachträgliche Gebührenerhebung durch die Aufsichtsbehörde gem. Abs. 3 fragen.
Das kostenlose Girokonto anzubieten und zu verlangen scheint mir noch in Ordnung zu sein, aber nicht die nachträglichen Kontoführungsgebühren, die ja den angebotenen Sollzins erhöhen, wenn das Konto zwingend vorgeschrieben wird.
Vielleicht wäre die Möglichkeit der Kreditauflösung (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) genau jetzt wünschenswert, um noch günstiger umzuschulden. Daher würde ich mir fachlichen Rat von einem Fachanwalt für Bankrecht einholen.