Darf Minderjährige den Gewinn aus einem Lotteriespiel behalten?
Darf 14 jähriges Mädchen, das von ihren Eltern ein Taschengeld bekam, mit dem sie spielte, das damit gewonnene Geld zu ihrer weiteren freien Verfügung behalten?
2 Antworten
Ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, gilt auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.
Ob die Lottostelle das Geschäft mit dem Mädchenn hätte abschließen dürfen, ist eine Rechtsfrage, welche das Innenverhältnis der Lottoannahmestelle zur Lottogesellschaft betrifft und interessiert hier nicht. Mit dem Kind ist der Wettvertrag rechtsgültig zustande gekommen.
Da dem 14-jährige Mädchen der Lottogewinn nur einen Vorteil bringt, darf es diesen annehmen und behalten, nicht aber zur freien Verfügung. Das Verfügungsrecht steht bis zur Volljährigkeit des Kindes den Eltern zu, die es aber nur zu dessen Gunsten ausüben dürfen.
Nur die Eltern haben auch das Verfügungsrecht über den Gewinn. Ansonsten geht der Minderjährigenschutz ins Leere.